In Österreich gilt bald die allgemeine Impfpflicht. Ungeimpften Angestellten beim ORF droht der neue Chef Roland Weissmann bereits mit einer Lohnstreichung.
Roland Weissmann Österreichischer Rundfunk
Sorgte mit einer internen Weisung für Aufsehen: ORF-Chef Roland Weissmann - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Ungeimpfte Mitarbeiter*innen beim ORF haben es in Zukunft nicht leicht.
  • In einem internen Papier heisst es: Ab dem 15. Februar droht ihnen eine Lohnstreichung.
  • Betroffen sei eine niedrige, zweistellige Anzahl an Angestellten.

Bei unserem Nachbar Österreich steht die allgemeine Impfpflicht kurz vor der Einführung. Für eine endgültige Annahme muss die Regierung noch auf die Zustimmung des Bundesrats warten. ORF-Chef Roland Weissmann scheint das aber nicht schnell genug zu gehen.

Alle ungeimpften Angestellten beim Österreichischen Rundfunk (ORF) sollen sich gemäss der Impfpflicht gegen das Coronavirus impfen lassen. Dies fordert ihr oberster Chef in einem internen Schreiben, das der «Krone» vorliegt. Wer die 2G-Regel nicht erfüllt und keinen gültigen Test vorweisen kann, werde «bis auf Weiteres im Home Office beschäftigt».

Kein Piks – kein Lohn

Für Aufsehen sorgt vor allem der dritte Punkt im internen Papier. Dort heisst es wörtlich: «Für all jene Beschäftigten des Unternehmens, die im Homeoffice (...) gar nicht eingesetzt werden oder nur teilweise (...) ihre Arbeit verrichten können, wird letztmalig eine Übergangsfrist bis zum 14. Februar 2022 für die Fortzahlung des Entgelts festgesetzt.»

ORF Impfpflicht
Die Impfpflicht hat für ungeimpfte Angestellte beim ORF unangenehme Folgen. - Keystone

Ungeimpften droht bald eine Lohnstreichung, wenn sie keine Ausnahme im Sinne des Impfpflicht-Gesetzes vorlegen können. Als Ausnahme gilt eine Bescheinigung eines Arztes, dass eine Covid-Impfung bei ihnen aus medizinischen Gründen nicht möglich ist.

Österreichischer Rundfunk sucht individuelle Lösungen

Gegenüber der «Krone» konkretisiert das ORF: «Eine niedrige zweistellige Anzahl an ungeimpften MitarbeiterInnen kann aufgrund ihres Arbeitsprofils ihre Tätigkeit nicht im Homeoffice erbringen. Für diese gab es bisher eine Entgeltfortzahlung, die mit Mitte Februar ausläuft.»

Haben Sie sich schon gegen das Coronavirus impfen lassen?

Das bedeute allerdings nicht, dass Personen, die keine Ausnahme vorlegen können, kein Geld mehr bekommen: «Sondern es wird individuell versucht, eine Lösung zu finden, (...), dass ihre Arbeit Homeoffice-tauglich ist.»

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