Massnahme für junge Erwachsene nach Tötung in Aesch BL
Der 19-Jährige, der im Juni 2024 einen 15-Jährigen in Aesch BL mit einem Messer getötet hatte, wird in eine Massnahme für junge Erwachsene eingewiesen. Das hat die Fünferkammer des Baselbieter Strafgerichts am Mittwoch bei der Verkündung ihres Urteils bekanntgegeben.

Der Täter hatte auf der Schulanlage Neumatt das Opfer tödlich mit einem Messer verletzt. Zum gewaltsamen Aufeinandertreffen war es gekommen, weil das Opfer und zwei Komplizen den späteren Täter zusammenschlagen wollten. Daran hatte das Gericht am Mittwoch nach Sichtung von Text- und Sprachnachrichten keine Zweifel. Den tödlichen Messereinsatz erachtete es aber als exzessiv und nicht entschuldbar.
Es verurteilte den Mann zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und acht Monaten wegen eventualvorsätzlicher Tötung. Das heisst, der damals 18-Jährige hatte laut Gericht keinen Vorsatz zu töten, habe aber eine tödliche Verletzung in Kauf genommen.
«Ihnen ist im Verlauf der Untersuchungshaft klar geworden, was Sie angerichtet haben», sagte der Gerichtspräsident. Die Reue sei ihm zuzugestehen, auch wenn es ihm in dem Alter schwierig gefallen sein müsse, seine Entschuldigung an die Opferangehörigen «in die richtigen Worte zu fassen».
Den Opferangehörigen soll er Schadenersatz und Genugtuung von mehreren zehntausend Franken bezahlen, wie es hiess. Die Verfahrenskosten gehen jedoch zulasten des Staates.
Der Vollzug der Strafe wird zugunsten einer Massnahme für junge Erwachsene aufgeschoben. Das Ziel einer solchen Massnahme gemäss Artikel 61 des Strafgesetzbuchs ist es, zu verhindern, dass junge Täter, die in ihrer Persönlichkeitsentwicklung gestört sind, wieder delinquieren. Eine Verhinderung weiterer Taten durch die Massnahme gilt als Voraussetzung.
Ein psychiatrisches Gutachten hatte eine solche Massnahme empfohlen. Der Täter sei in der Entwicklung seiner Persönlichkeit gestört. Dies könne zu einer schweren psychischen Störung führen, sagte der Richter. Die Behandlungsaussichten seien aber gut und der Täter habe seine Einwilligung für die Massnahme gegeben.
Das Gericht erkannte eine Notwehrsituation, in der sich der Täter zum Tatzeitpunkt mit mehreren maskierten Unbekannten konfrontiert sah, nachdem eine «Hetzjagd» auf ihn stattgefunden habe. «Der Angriff auf Sie war rechtswidrig und sie durften ihn abwehren», hielt der Gerichtspräsident gegenüber dem Täter fest. Auch habe er ein Messer zur Verteidigung nutzen dürfen. All das brachte ihm eine Strafreduktion ein.
Allerdings gebe es im Gesetz Regeln zur Notwehr, hiess es am Mittwoch. Es sei nicht zu erkennen, dass der Täter verbal vor dem Messereinsatz gewarnt oder eine weniger schwere Verletzung zu verursachen versucht habe. Deshalb kam es zum Schuldspruch der eventualvorsätzlichen Tötung im nicht entschuldbaren Notwehrexzess.
Ebenfalls zur Last gelegt hatte die Staatsanwaltschaft dem 19-Jährigen mehrfache sexuelle Handlungen mit Kindern. Er hatte im Alter von 16 Jahren sexuelle Handlungen an einem damals 13-jährigen Mädchen vorgenommen. Das Gericht fällte am Mittwoch zwar einen Schuldspruch, befreite den Mann aber von der Strafe.
Die Altersgrenze von drei Jahren sei nur um wenige Tage überschritten worden. «Es war eine Jugendliebe, aber eine verhängnisvolle, die sehr problematisch verlaufen ist», erklärte der Gerichtspräsident. Dennoch soll der Täter dem Mädchen eine Genugtuung von 1000 Franken bezahlen.
Ebenfalls schuldig gesprochen wurde der 19-Jährige wegen eines Strassenverkehrsdelikts sowie mehrfacher Widerhandlung gegen das Waffengesetz. Letztere resultierte daraus, dass er weder für den Besitz noch das Tragen der Tatwaffe eine Bewilligung hatte.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann noch vor dem Kantonsgericht angefochten werden.






