Oberverwaltungsgericht Münster kippt Bebauungsplan für Kohlekraftwerk Datteln 4

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    Das Oberverwaltungsgericht Münster hat den Bebauungsplan für das Steinkohlekraftwerk Datteln 4 in Nordrhein-Westfalen für ungültig erklärt.

    Demonstration am Steinkohlekraftwerk Datteln 4
    Demonstration am Steinkohlekraftwerk Datteln 4 - AFP

    Das Wichtigste in Kürze

    • Steinkohlekraftwerk kann jedoch zunächst weiter betrieben werden.

    Die Standortwahl für das Kraftwerk genüge nicht den gesetzlichen Anforderungen, erklärte das Gericht am Donnerstag. Dies bedeute jedoch nicht, dass das Kraftwerk nicht weiter betrieben werden dürfe. Gegen die immissionsschutzrechtliche Genehmigung, die Grundlage für den Kraftwerksbetrieb ist, sind jedoch weitere Klagen vor dem Oberverwaltungsgericht Münster anhängig.

    Gegen den Bebauungsplan geklagt hatte unter anderem die Umweltorganisation BUND. Auch vier Privatpersonen hatten sich vor Gericht gegen die Planung gewehrt (Az. 10 D 106/14.NE, 10 D 40/15.NE und 10 D 43/15.NE).

    Der Stadtrat von Datteln habe bei seiner Abwägung Fehler übernommen, die auf der Ebene der Regionalplanung gemacht worden seien, erklärte das Gericht zur Urteilsbegründung. Der für die Regionalplanung zuständige Regionalverband sei verpflichtet gewesen, «frühzeitig anderweitige vernünftige Planungsmöglichkeiten zu ermitteln». Bei der Standortsuche und Planung habe sich der Verband jedoch nur auf einen Teil seines Zuständigkeitsbereichs begrenzt.

    Ausserdem hätte der Regionalverband bei seiner Planung auch Alternativen wie beispielsweise die Errichtung eines Gaskraftwerks in Betracht ziehen müssen, urteilte das Gericht weiter. Ein solches Gaskraftwerk stelle «wesentlich geringere Anforderungen an den Raum» und habe «erheblich weniger Auswirkungen auf die Umwelt».

    Das Steinkohlekraftwerk Datteln 4, das sich seit dem 30. Mai 2020 im Regelbetrieb befindet, kann jedoch vorerst weiter betrieben werden. Grundlage hierfür ist die immissionsschutzrechtliche Genehmigung von Januar 2017. Auch gegen diese Genehmigung hatten der BUND, vier weitere Privatpersonen und die Stadt Waltrop geklagt, zuständig ist der 8. Senat des Oberverwaltungsgerichts Münster. Welche Auswirkungen die Ungültigkeit des Bebauungsplans für den Betrieb des Kraftwerks haben werde, müsse nun der 8. Senat entscheiden, erklärte das Gericht.

    Der BUND bezeichnete die Gerichtsentscheidung als «grossen Erfolg». Das Urteil korrigiere «klare politische Fehlentscheidungen» - denn der Betrieb des Kraftwerks sei nicht mit dem Klimaschutz vereinbar.

    Auch die Grünen in Nordrhein-Westfalen zeigten sich erfreut und gratulierten dem BUND und weiteren Klägern zu dem Erfolg. Der Urteilsspruch belege «einmal mehr die Rechtswidrigkeit des Kraftwerks». Dieses hätte «nie gebaut und erst recht nicht in Betrieb gehen dürfen».

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