Nach der letzten Versammlung in Dortmund (D) gelten nun noch strengere Auflagen für die Rechtsextremisten.
Rechtsradikale demonstrieren am Abend vom 21.9.2018 im Stadtteil Marten, Dortmund (D), mit Pyrotechnik und Schwarz-Weiss-Roten Fahnen, die von 1933 bis 1945 die Farben der Flagge des Deutschen Reiches darstellten.
Rechtsradikale demonstrieren am Abend vom 21.9.2018 im Stadtteil Marten, Dortmund (D), mit Pyrotechnik und Schwarz-Weiss-Roten Fahnen, die von 1933 bis 1945 die Farben der Flagge des Deutschen Reiches darstellten. - dpa
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Das Wichtigste in Kürze

  • Am Donnerstag wollen erneut Rechtsextremisten in Dortmund demonstrieren.
  • Nach den Demonstrationen vom letzten Freitag gelten nun noch strengere Auflagen.

In Dortmund wollen am Donnerstag erneut Rechtsextremisten demonstrieren. Für die Innenstadt wurde eine Versammlung angemeldet, wie die Polizei am Mittwoch mitteilte. Dafür gelten demnach noch strengere Auflagen als bisher. Am Freitagabend waren rund hundert Rechtsextremisten durch Dortmund gezogen, dabei wurden laut Zeugen auch antisemitische Parolen gerufen. Polizei und Staatsanwaltschaft ermitteln deshalb wegen des Verdachts der Volksverhetzung.

Für den geplanten Aufmarsch am Donnerstag wurden die Auflagen ergänzt. Ausdrücklich wird eine weitere antisemitische Parole untersagt, die auch am Freitag in Dortmund skandiert wurde. «Wir gehen mit einer Nulltoleranzstrategie gegen rechtsextremistische Gewalttäter vor», erklärte Dortmunds Polizeipräsident Gregor Lange. Der Kampf der Polizei gegen Rechtsextremismus sei von einem hohen Strafverfolgungs- und Kontrolldruck gekennzeichnet.

Der Anfangsverdacht der Volksverhetzung nach dem Aufmarsch am vergangenen Freitag ergibt sich laut Polizei und Staatsanwaltschaft «aus den skandierten Parolen, den gezeigten Spruchbändern und den äusseren Gesamtumständen der Demonstrationen». Im Zuge der Ermittlungen würden nun Zeugenaussagen, Videos und Fotomaterial ausgewertet. Polizeipräsident Lange zeigte sich «froh und erleichtert, dass diese antisemitische Hetze in einem Strafverfahren mündet».

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