Das dritte Schnellverfahren nach den Vorfällen in Chemnitz wurde gerade abgeschlossen. Ein Mann wurde wegen eines Angriffs auf die Polizei verhaftet.
Ein Schild weist am Eingang zum Justizzentrum in Chemnitz auf den Sitz des Amtsgerichts und der Staatsanwaltschaft hin.
Ein Schild weist am Eingang zum Justizzentrum in Chemnitz auf den Sitz des Amtsgerichts und der Staatsanwaltschaft hin. - dpa
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Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Tatverdächtiger wurde nach den Vorfällen in Chemnitz zu einer Haftstrafe verurteilt.
  • Sein mutmasslicher Angriff auf einen Polizisten wurde in einem Schnellverfahren behandelt.

Nach den Demonstrationen rechtsgerichteter Gruppen Anfang September in Chemnitz ist ein weiterer Tatverdächtiger in einem Schnellverfahren zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Das Amtsgericht Chemnitz verurteilte den 27-jährigen Thüringer nach Angaben einer Sprecherin am Mittwoch wegen eines Angriffs auf Polizisten und verhängte fünf Monate Haft auf Bewährung.

Ihm wurde vorgeworfen, nach einer Demonstration am 1. September in der sächsischen Stadt die Festnahme eines anderen Manns gestört und Polizeibeamte angegriffen zu haben. Es war bereits das dritte derartige beschleunigte Strafverfahren nach den Demonstrationen in Chemnitz. Zuvor waren bereits zwei Männer wegen Zeigen des Hitlergrusses zu fünf Monaten Gefängnis beziehungsweise zu acht Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Am Donnerstag muss sich ein weiterer Beschuldigter wegen Zeigens des Hitlergrusses auf einer Demonstration Ende August vor dem Amtsgericht verantworten.

In Chemnitz war am letzten Augustwochenende ein 35-jähriger Mann erstochen worden. Einer der verdächtigen Asylbewerber sitzt in Untersuchungshaft, nach einem weiteren wird noch gefahndet. Ein dritter Mann wurde wieder freigelassen, weil sich der Tatverdacht nicht bestätigte. Das Tötungsdelikt zog zahlreiche Demonstrationen auch rechter Gruppen in der Stadt nach sich, die teilweise in Gewalttätigkeiten mündeten.

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