Neonazismus: Lebenslange Haft für Lübcke-Mörder in Deutschland
Das Wichtigste in Kürze
- Stephan Ernst hat 2019 den CDU-Politiker Walter Lübcke ermordet.
- Nun wurde der 47-jährige Neonazi zu lebenslanger Haft verurteilt.
- Die Strafe eines Mitangeklagten wurde dafür gemindert.
Im Prozess um den Mord an dem deutschen Spitzenpolitiker Walter Lübcke ist der Hauptangeklagte zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt stellte am Donnerstag zudem die besondere Schwere der Schuld von Stephan Ernst fest.
Damit ist eine Haftentlassung nach 15 Jahren so gut wie ausgeschlossen. Eine anschliessende Sicherungsverwahrung behielt sich das Gericht vor.
Neonazismus: Mord hatte rechtsextremistisches Motiv
Stephan Ernst hatte in der Nacht zum 2. Juni 2019 den deutschen CDU-Politiker und Regierungspräsidenten des hessischen Bezirks Kassel auf dessen Terrasse erschossen. Der 47-Jährige hatte laut Bundesanwalt ein rechtsextremistisches, fremdenfeindliches Motiv. Auslöser sollen Äusserungen Lübckes gewesen sein, der 2015 die Aufnahme von Flüchtlingen verteidigte.
Ernst hatte die Tat wiederholt gestanden – jedoch in drei unterschiedlichen Versionen. Dabei belastete der Neonazi zuletzt den Mitangeklagten Markus H., der mit am Tatort gewesen sei.
Strafe für Mitangeklagten gemindert
H. selbst hatte sich nicht geäussert. Seine Anwälte hatten eine Tatbeteiligung des als Rechtsextremist bekannten Mannes bestritten und Freispruch gefordert.
Das OLG in Frankfurt verurteilte H. am Donnerstag zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten wegen Verstosses gegen das Waffengesetz. Ursprünglich war er wegen Beihilfe zum Mord angeklagt gewesen.
Prozess trotz Pandemie durchgeführt
Nebenkläger in dem 44 Tage dauernden Prozess war unter anderem die Familie Lübckes – seine Ehefrau und zwei Söhne.
Die Tat gilt als erster rechtsextremistischer Mord an einem Politiker in Deutschland nach dem Zweiten Weltkrieg. Der Prozess fand wegen der Corona-Pandemie unter strengen Hygieneauflagen statt.