Nach zähem Ringen: Weg für neues Bürgergeld in Deutschland frei

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Deutschland,

Mit dem Bürgergeld will die «Ampel»-Koalition die Hartz-IV-Leistungen ablösen. Jetzt ist der entscheidende Durchbruch gelungen.

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Das Bürgergeld soll das heutige Hartz-IV-System ablösen. - Christin Klose/dpa

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Hartz-IV-Leistungen sollen ab Januar 2023 durch das Bürgergeld abgelöst werden.
  • Am Mittwoch soll sich der Vermittlungsausschuss mit dem Kompromiss befassen.
  • Die Gespräche davor seien sehr schwierig gewesen.

Im Streit zwischen den Regierungsfraktionen und der christdemokratischen Opposition um die geplante Bürgergeld-Reform ist der entscheidende Durchbruch gelungen. Nach schwierigen Gesprächen erzielten beide Seiten in den zentralen Streitfragen Kompromisse, wie sie am Dienstag in Berlin mitteilten.

Nun soll sich am Mittwoch der für das Gesetzesvorhaben eingesetzte Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat (Länderkammer) mit dem Kompromiss befassen.

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) übermittelte dem Ausschuss am Dienstag den entsprechenden Beschlussvorschlag. «Wir werden uns einigen», sagte Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) am Dienstag mit Blick auf die anstehende Sitzung im Vermittlungsausschuss.

Bürgergeld soll Hartz-IV-Leistungen ablösen

Das von der «Ampel»-Koalition geplante Bürgergeld soll zum 1. Januar 2023 die heutigen Hartz-IV-Leistungen ablösen. In den vergangenen Wochen hatte die Christdemokratie sich gegen zentrale Punkte des Vorhabens gestellt.

Länder unter Regierungsbeteiligung von CDU und CSU blockierten die Reform am 14. November im Bundesrat, so dass ein Vermittlungsausschuss angerufen werden musste. Die nun erzielte Vorab-Einigung sieht in zentralen Punkten Zugeständnisse an die Union vor.

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Friedrich Merz ist Bundesvorsitzender der CDU. - Philipp Schulze/dpa

CDU/CSU-Fraktionschef Friedrich Merz erklärte, dass er nun mit einer Zustimmung der unionsregierten Länder im Vermittlungsausschuss rechne. «Ich habe daran keine Zweifel», sagte der CDU-Vorsitzende am Dienstag auf eine entsprechende Frage.

Dem Kompromiss zufolge soll es, wie von der CDU/CSU gefordert, künftig mehr Sanktionen für Empfänger geben als ursprünglich geplant. Die Ampel hatte eine «Vertrauenszeit» von sechs Monaten vorgesehen, in denen Sanktionen nur noch unter bestimmten Bedingungen möglich sein sollten.

Diese Vertrauenszeit wird komplett gestrichen. Stattdessen sollen von Anfang an Leistungsminderungen greifen. Dies, wenn Arbeitslose sich zum Beispiel nicht für einen Job bewerben, obwohl dies mit dem Jobcenter vereinbart war.

Weniger Vermögen für betroffene Personen

Zudem hatten CDU und CSU gefordert, dass Betroffene weniger eigenes Vermögen behalten dürfen, wenn sie die staatliche Leistung erhalten. Die Ampel hatte ein Schonvermögen von 60'000 Euro geplant. Der Kompromiss sieht40'000 Euro für die erste Person einer Bedarfsgemeinschaft vor und 15'000 Euro für jede weitere.

Es gilt eine Karenzzeit von einem Jahr – die Ampel hatte zwei Jahre gewollt. In dieser Zeit müssen Leistungsbezieher das Ersparte nicht aufbrauchen. Die Altersvorsorge wird davon komplett ausgenommen und geschützt.

Noch sind die Beschlüsse zum Bürgergeld nicht final abgesegnet. Der endgültige Kompromiss wird, wie geplant, an diesem Mittwoch im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat festgezurrt. Die Sitzung ist für 19 Uhr angesetzt und dürfte nun schneller in einem Ergebnis münden, als zunächst erwartet. Bis Freitag sollen Parlament und Länderkammer dann das Bürgergeldgesetz beschliessen.

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