Nach Polizistenmorden: Weitere Staatsanwaltschaft ermittelt

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Deutschland,

Im Zusammenhang mit den Polizistenmorden bei Kusel Ende Januar hat die Staatsanwaltschaft Saarbrücken ein Verfahren gegen einen der Tatverdächtigen wegen Jagdwilderei eingeleitet.

Kerzen und Blumen am Tatort, wo eine junge Polizistin und ihr Kollege bei einer Verkehrskontrolle erschossen wurden. Foto: Sebastian Gollnow/dpa
Kerzen und Blumen am Tatort, wo eine junge Polizistin und ihr Kollege bei einer Verkehrskontrolle erschossen wurden. Foto: Sebastian Gollnow/dpa - dpa-infocom GmbH

Das Wichtigste in Kürze

  • Nach den Polizistenmorden von Kusel hat auch die Staatsanwaltschaft Saarbrücken ein Verfahren wegen des Verdachts der Jagdwilderei gegen den 38-jährigen Tatverdächtigen eingeleitet.

Dazu gebe es «sehr umfangreiche Ermittlungen», teilte der Sprecher der Staatsanwaltschaft Saarbrücken am Freitag mit. In dem Zusammenhang seien «zahlreiche Waffen» sichergestellt worden.

Am 31. Januar waren nahe Kusel bei einer Verkehrskontrolle eine 24 Jahre alte Polizeianwärterin und ein 29-jähriger Polizeikommissar erschossen worden. Als Tatverdächtige sitzen der 38-Jährige und ein 32-Jähriger wegen des Vorwurfs des gemeinschaftlichen Mordes und der gewerbsmässigen Jagdwilderei in Untersuchungshaft. Das Verfahren zur Tat wird von der Staatsanwaltschaft Kaiserslautern geführt.

24 strafrechtliche Ermittlungsverfahren seit 2004

Im Wagen, mit dem die beiden Männer wohl unterwegs waren, wurden zahlreiche erlegte Wildtiere entdeckt. Die Ermittler gehen davon aus, dass die Verdächtigen mit den Morden die vorherige Wilderei verdecken wollten. Den Angaben zufolge hatte der 38-jährige zum Zeitpunkt der Tat keine Erlaubnis zum Besitz von Waffen gehabt und keinen Jagdschein besessen.

Die Staatsanwaltschaft Saarbrücken teilte weiter mit: Sollte sich bei den Ermittlungen ein Anfangsverdacht hinsichtlich von Verstössen gegen das Waffengesetz, Kriegswaffenkontrollgesetz oder Sprengstoffgesetz ergeben, werde die Polizei den Vorwurf entweder zum Gegenstand der laufenden Verfahren machen oder gesonderte Verfahren abtrennen.

Gegen den 38-Jährigen habe es bei der Staatsanwaltschaft Saarbrücken seit 2004 insgesamt 24 strafrechtliche Ermittlungsverfahren gegeben, teilte die Behörde mit. Dazu zähle ein noch anhängiges Verfahren wegen des Verdachts der Insolvenzverschleppung, wegen Vortäuschens einer Straftat und wegen versuchten Betruges. Hier sei im Jahr 2021 Anklage am Amtsgericht Saarbrücken erhoben worden, sagte der Sprecher. Zuvor hatte der «Spiegel» darüber berichtet.

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