Nach Mordprozess: Leiterin des Behindertenheims gekündigt

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Deutschland,

Gegen die Kündigung ihres Arbeitsplatzes habe eine Heimleiterin aus Potsdam Klage eingereicht, bestätigte der Sprecher des Potsdamer Arbeitsgerichts. Sie war wegen Mordes und Mordversuchs verurteilt worden.

Die wegen Mordes Angeklagte (l) im Gericht. Foto: Annette Riedl/dpa
Die wegen Mordes Angeklagte (l) im Gericht. Foto: Annette Riedl/dpa - dpa-infocom GmbH

Das Wichtigste in Kürze

  • Nach den Morden an vier schwer behinderten Bewohnern eines Potsdamer Wohnheims hat die diakonische Einrichtung Oberlinhaus der Heimleiterin gekündigt.

Gegen diese Kündigung habe die Heimleiterin Klage eingereicht, bestätigte der Sprecher des Potsdamer Arbeitsgerichts, Robert Crumbach, am Donnerstag auf Anfrage. Die Güteverhandlung zu der Klage finde am Freitag statt. Zuerst hatte die «Märkische Allgemeine» (Donnerstag) berichtet. Eine Sprecherin des Oberlinhauses wollte sich mit Verweis auf den Datenschutz auf Anfrage zunächst nicht dazu äussern.

In dem Wohnheim der diakonischen Einrichtung Oberlinhaus waren Ende April vier Bewohner getötet und eine Bewohnerin schwer verletzt worden. Eine 52 Jahre alte Pflegekraft, die viele Jahre dort gearbeitet hatte, war im Dezember vom Landgericht Potsdam wegen vierfachen Mordes und mehrfachen Mordversuchs zu 15 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden. Ausserdem ordnete das Gericht die Einweisung der Frau in die Psychiatrie an.

Auch die 52-Jährige klagt vor dem Potsdamer Arbeitsgericht gegen ihre Kündigung durch das Oberlinhaus. Darüber will das Arbeitsgericht Anfang Februar entscheiden.

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