Mülheim prüft Rückführung der Verdächtigen nach Bulgarien

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Deutschland,

Nach der mutmasslichen Gruppenvergewaltigung in Mülheim an der Ruhr erwägt die Stadt, die verdächtigen 12- und 14-Jährigen nach Bulgarien zurückzuführen - wenn es rechtlich möglich ist.

Das Ortsschild von Mülheim an der Ruhr. Foto: Caroline Seidel/Archivbild
Das Ortsschild von Mülheim an der Ruhr. Foto: Caroline Seidel/Archivbild - dpa-infocom GmbH

Das Wichtigste in Kürze

  • Im Fall der mutmasslichen Vergewaltigung von Mülheim prüft die Stadt, ob eine Rückführung der Verdächtigen nach Bulgarien möglich ist.

Drei 14-Jährige und zwei Zwölfjährige - allesamt bulgarischer Nationalität - stehen im Verdacht, am Freitagabend eine 18-Jährige in einem Waldstück vergewaltigt zu haben.

Stadtsprecher Volker Wiebels sagte am Donnerstag auf Anfrage, man wolle ausloten, ob die Freizügigkeit der Familien der fünf Verdächtigen eingeschränkt werden könne. Bulgarien gehört zur Europäischen Union.

Nach EU-Recht sei eine Rückführung aus Deutschland im Grundsatz möglich, wenn «jemand keine Arbeit hat, keine Arbeit sucht und auch nicht nachweisen kann, dass er eine sucht», schilderte Wiebels. Die «Neue Westfälische» hatte zuerst über die Prüfung berichtet.

Dem Sprecher zufolge dürfte ein solches Verfahren ohnehin langwierig sein. Es gebe auch Widerspruchsmöglichkeiten. Man nehme den aktuellen Verdachtsfall zum Anlass, um die rechtlichen Optionen für eine Rückführung auszuloten. «Die Aussicht auf Erfolg ist relativ.» Von drei Familien sei bekannt, dass sie über ein Erwerbseinkommen verfügten, hier komme eine Rückführung nicht infrage.

Einer der 14-Jährigen sitzt derzeit wegen Wiederholungsgefahr in Untersuchungshaft. Die Zwölfjährigen sind strafunmündig. Das Jugendamt betreut alle Familien der fünf Verdächtigen «engmaschig».

Der bundesweit schockierende Fall hatte auch eine Debatte über die Senkung des Strafmündigkeitsalters von 14 auf zwölf Jahre ausgelöst. Die NRW-Landesregierung und Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) hatten sich dagegen ausgesprochen.

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