Stephan E. widerruft Geständnis im Mordfall Lübcke

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Deutschland,

Ich war's, ich war's doch nicht - überraschende Wendung im Mordfall Walter Lübcke: Der unter Mordverdacht stehende Stephan E. hat am Dienstag sein Geständnis widerrufen. Die Ermittler gehen jedoch von einem Widerruf aus taktischen Gründen aus.

In Karlsruhe geleiten Sicherheitskräfte Stephan E. zum Bundesgerichtshof. Foto: Uli Deck
In Karlsruhe geleiten Sicherheitskräfte Stephan E. zum Bundesgerichtshof. Foto: Uli Deck - dpa-infocom GmbH

Das Wichtigste in Kürze

  • Nach dem Mord am Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke hat der dringend tatverdächtige Stephan E. am Dienstag sein Geständnis widerrufen.

Das erfuhr die Deutsche Presse-Agentur. Zuerst hatte der SWR berichtet.

Ein Sprecher der Bundesanwaltschaft wollte das nicht kommentieren. Auch der Dresdner Anwalt von E., Frank Hannig, der der «Bild»-Zeitung den Widerruf bestätigt hatte, war nicht zu erreichen. Er hatte dem Blatt gesagt: «Mein Mandant hat heute sein Geständnis widerrufen. Mehr werde ich dazu im Moment nicht sagen.» Nach einem Verteidigerwechsel sei er als Pflichtverteidiger durch den Bundesgerichtshof (BGH) beigeordnet worden.

Dem SWR zufolge, der sich auf Ermittlungskreise berief, ist der Widerruf eher taktischer Natur. Die ursprünglichen Einlassungen des 45-Jährigen seien so detailreich gewesen, «dass durch den Widerruf keine Auswirkungen auf die weiteren Ermittlungen zu erwarten seien».

Ein widerrufenes Geständnis sei grundsätzlich in einer späteren Hauptverhandlung verwertbar, sagte dazu Ali Norouzi, stellvertretender Vorsitzender des Strafrechtsausschusses des Deutschen Anwaltvereins (DAV). So könnten etwa die Vernehmungsbeamten als Zeugen zu dem gehört werden, was im Rahmen eines Geständnisses erzählt worden sei.

Die Bundeswaltschaft hatte erst am Dienstagmorgen einen Haftbefehl gegen E. bei den Ermittlungsrichtern des BGH erwirkt. Bei der Anhörung soll er dann von seinem Geständnis zurückgetreten sein. E. wird beschuldigt, und hatte dies Ende Juni auch eingeräumt.

Der neue Haftbefehl vom Dienstag ersetzte den des Amtsgerichts in Kassel von Mitte Juni. Er war aus formalen Gründen nötig, weil die Bundesanwaltschaft die Ermittlungen inzwischen übernommen hatte. E. sitzt bereits seit Mitte Juni in Untersuchungshaft. Am Dienstagmorgen war er dann mit dem Hubschrauber nach Karlsruhe gebracht und am BGH vorgeführt worden.

Der 45-Jährige ist mehrfach vorbestraft, war in früheren Jahren durch Kontakte in die rechtsextreme Szene aufgefallen und soll dort gut vernetzt sein. Sein früheres Geständnis hatte zu zwei weiteren Festnahmen geführt: Gefasst wurden der mutmassliche Lieferant der Tatwaffe und der Kontaktmann. Elmar J. soll E. die spätere Waffe verkauft und Markus H. den Kontakt vermittelt haben.

Beiden wird von der Bundesanwaltschaft Beihilfe zum Mord vorgeworfen, entsprechende Haftbefehle waren Ende Juni erlassen worden. Anhaltspunkte dafür, dass die beiden gemeinsam mit E. eine rechtsterroristische Vereinigung gebildet hätten, sieht die oberste Anklagebehörde bisher nicht.

Der Kasseler Regierungspräsident war Anfang Juni auf der Terrasse seines Hauses mit einem Kopfschuss getötet worden. Der CDU-Politiker hatte in der Vergangenheit wegen seiner Haltung zu Flüchtlingen Morddrohungen erhalten. Sein Tod hatte die Debatte um den Umgang mit rechtsextremer Gewalt in Deutschland erneut angefacht.

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