Datenschutz-Irrsinn: Polizei fahndete ohne Foto nach CSD-Attentäter

Vivian Balsiger
Vivian Balsiger

Deutschland,

Fahndung ohne Foto: Nach dem Anschlag am Christopher Street Day in Berlin suchte die Polizei sogar auf X nach dem Täter – aber ohne Bild.

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Die Berliner Polizei suchte auf X nach dem mutmasslichen Attentäter – jedoch ohne Fahndungsfoto. - Polizei Berlin / keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Nach dem Anschlag auf den Berliner CSD fahndete die Polizei öffentlich nach dem mutmasslichen Täter.
  • Bei dem Aufruf auf X fehlte jedoch das Bild des Gesuchten – es war nur über einen externen Link zugänglich.
  • Der Grund dafür sind datenschutzrechtliche Vorgaben.

Nach dem Anschlag am Christopher Street Day in Berlin fahndete die Polizei öffentlich nach dem mutmasslichen Täter Abdul B.* (†21).

Doch ausgerechnet bei der wohl wichtigsten Information fehlte auf der Plattform X etwas Entscheidendes: sein Gesicht.

Auf dem X-Profil der Berliner Polizei war zwar ein Fahndungsaufruf zu sehen. Die Behörde bat die Bevölkerung sogar darum, den Aufruf weiterzuteilen. Das Foto des Gesuchten war im Beitrag selbst jedoch nicht zu sehen.

Wer das Bild sehen wollte, musste erst auf einen externen Link klicken. Dieser zusätzliche Schritt sorgte bei vielen für Unverständnis. Schliesslich handelte es sich um eine Fahndung nach einem mutmasslichen Terroristen.

Datenschutz statt Bild

Gegenüber «RTL» erklärte die Berliner Polizei den Grund für dieses Vorgehen. «Aus datenschutzrechtlichen Gründen können wir dies nicht direkt auf Social Media teilen», hiess es von der Behörde.

Das Foto war also vorhanden und Teil der Fahndung – allerdings nur auf der verlinkten Seite. Direkt in den sozialen Netzwerken durfte es nicht veröffentlicht werden.

Die Situation wirft eine grundlegende Frage auf. Was hat bei einer laufenden Terrorfahndung Vorrang – der Schutz persönlicher Daten oder eine möglichst schnelle Information der Bevölkerung?

Social-Media-Fahndungen problematisch

Das Bundeskriminalamt hat zu diesem Thema eine klare Haltung. Auf seiner Website schreibt die Behörde: «Fahndungsaufrufe zum Beispiel über Facebook und Instagram sind ein schwerwiegender Eingriff in die Persönlichkeitsrechte und erzielen in der Regel nur wenige Tage die Aufmerksamkeit der Bevölkerung.»

Findest du es gerechtfertigt, dass das Foto aus Datenschutzgründen nicht geteilt wurde?

Aus Sicht der Behörden ist der Nutzen einer solchen Fahndung also begrenzt. Gleichzeitig sei der Eingriff in die Rechte der betroffenen Person erheblich. Deshalb war das Foto des Gesuchten auf X nicht direkt sichtbar.

*Name der Redaktion bekannt

Kommentare

User #6429 (nicht angemeldet)

Datenschutz bei einem Terroristen, was ist hier Falsch ?

User #1499 (nicht angemeldet)

Ich habe Deutschland bereits aufgegeben - ausser die Notbremse wird gezogen - die Re - Migrations Notbremse

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