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    Mit Handy der Mutter: Siebenjähriger verzockt rund 2700 Euro

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    Deutschland,

    Böse Überraschung für die Mutter: Nachdem ihr siebenjähriger Sohn ein Online-Game auf ihrem Handy spielte, erhielt die Frau eine Rechnung in Höhe von insgesamt 2753,91 Euro. Muss sie den vollen Betrag zahlen?

    Kleinkind am Smartphone: Heimlich einfach weitergespielt. Foto: Hans-Jürgen Wiedl/dpa/Symbolbild
    Kleinkind am Smartphone: Heimlich einfach weitergespielt. Foto: Hans-Jürgen Wiedl/dpa/Symbolbild - dpa-infocom GmbH

    Das Wichtigste in Kürze

    • Viele Kinder zocken an den Handys ihrer Eltern - eine böse Überraschung erlebte jetzt die Mutter eines Siebenjährigen: Der Junge nahm bei einem Spiel In-App-Käufe in Höhe von insgesamt 2753,91 Euro vor.

    Seine Mutter hatte ihm zwar erlaubt, das bunte Online-Game zu spielen und dabei über eine Gutscheinkarte kleinere Summen auszugeben. Die Frau hatte aber nicht mehr in Erinnerung, dass zudem ihre eigene Kreditkarte hinterlegt war. Ihr kleiner Sohn spielte dann heimlich weiter, wie es in einer Mitteilung der Verbraucherzentrale Niedersachsen vom Montag heisst.

    Minderjährige dürfen ohne Erlaubnis der Eltern nur im Rahmen ihres Taschengeldes Käufe tätigen. «Daher lohnt es sich meist, den Forderungen zu widersprechen», sagte die Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale, Kathrin Körber. Im Fall des Siebenjährigen hatte die Mutter keinen Vertrag mit dem Spieleanbieter geschlossen. Nach einem Schreiben der Verbraucherzentrale habe das Unternehmen den Grossteil der Forderung erlassen - insgesamt 2654,31 Euro, berichtete Körber. Wo genau die Familie in Niedersachsen lebt, sagte sie aus Datenschutzgründen nicht.

    Gerade in der Pandemie-Zeit könne sie Eltern verstehen, die - etwa wenn sie selbst im Home-Office arbeiten - ihren Kindern ab und zu ihr eigenes Handy zur Verfügung stellen, sagte die Rechtsexpertin. Allerdings sollten Eltern unbedingt zuvor die Einstellung ihrer Geräte überprüfen. Darauf weisen die Verbraucherschützer anlässlich des Safer Internet Day an diesem Dienstag (9. Februar) hin. Vor ungewollten Kosten können beispielsweise ein Passwortschutz für Käufe oder eine Drittanbietersperre beim Mobilfunkanbieter schützen.

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