Walliser (22) schickt seine Mutter für Koks-Kauf nach Bern
Eine Walliserin ist verurteilt worden, nachdem sie beim Kauf von Kokain erwischt wurde. Sie holte den Stoff für ihren 22-jährigen Sohn.

Das Wichtigste in Kürze
- Eine 58-jährige Mutter aus Naters hat im Auftrag ihres Sohnes Kokain für 700 Franken in Bern abgeholt.
- Der 22-Jährige hatte die Drogen über Snapchat bestellt. Zudem verkaufte er selbst wiederholt Marihuana.
- Die Walliser Staatsanwaltschaft hat beide zu Geldstrafen und Bussen verurteilt.
Ein 22-jähriger Walliser bestellt regelmässig Betäubungsmittel bei einem Lieferdienst, der in den Regionen Bern, Thun und Oberwallis aktiv ist. Doch allein beschafft er sich den Stoff nicht.
Im März 2025 schickt der Mann seine 58-jährige Mutter von Naters nach Bern – sie soll Koks für ihn abholen.
Mutter holt Koks für 700 Franken – und wird erwischt
Am Lagerhausweg kauft die Frau schliesslich 9,3 Gramm Kokain von einer unbekannten Person. Dafür bezahlt sie 700 Franken. Die Drogen sind für den Eigenkonsum ihres Sohnes bestimmt.
Darauf hält sie die Polizei an und es stellt sich heraus, dass sie im direkten Auftrag ihres Sohnes gehandelt hat. Das geht aus den Strafbefehlen der Staatsanwaltschaft Oberwallis hervor, die dem «Walliser Boten» vorliegen.

Der 22-Jährige beschränkt sich jedoch nicht auf den Eigenkonsum von Kokain und Marihuana. Seit 2024 verkauft er in Naters und Umgebung wiederholt Marihuana an Personen aus der Region. Die Drogen gibt er in Portionsgrössen von fünf Gramm ab.
Polizei findet bei Wohnungsdurchsuchung Marihuana
Im September 2025 durchsucht die Polizei seinen Wohnort in Naters. Dabei beschlagnahmt sie verschiedene Mengen Marihuana, eine Waage sowie weiteres Kifferzubehör.
Das Schweizer Betäubungsmittelgesetz sieht für solche Delikte einen klaren Strafrahmen vor. Wer unbefugt Betäubungsmittel erwirbt, befördert oder für Dritte besorgt, begeht ein Vergehen.
Dafür droht eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren. Auch der Verkauf von Drogen fällt unter diesen Strafrahmen.
Der reine Konsum oder der Erwerb geringer Mengen zum eigenen Verbrauch gilt hingegen als Übertretung. Er wird mit einer Busse geahndet.
Sohn war schon vorbestraft
Die Staatsanwaltschaft des Kantons Wallis verurteilt die beiden Beschuldigten aus Naters per Strafbefehl.
Der Sohn erhält wegen Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz eine unbedingte Geldstrafe von 55 Tagessätzen zu je 70 Franken. Das entspricht insgesamt 3850 Franken. Dazu kommen eine Busse von 750 Franken und Verfahrenskosten von 800 Franken.
Weil der 22-Jährige die Taten während einer Probezeit begeht, widerruft die Staatsanwaltschaft eine bedingte Geldstrafe aus einem früheren Urteil. Stattdessen bildet sie eine Gesamtstrafe.
Auch die Mutter wird verurteilt. Sie erhält eine bedingte Geldstrafe von 70 Tagessätzen zu je 75 Franken – insgesamt 5250 Franken. Die Probezeit beträgt zwei Jahre. Zusätzlich muss sie eine Busse von 600 Franken bezahlen und Verfahrenskosten von 400 Franken übernehmen.
Das beschlagnahmte Kokain wird vernichtet. Mutter und Sohn akzeptieren die Strafbefehle. Die Urteile sind damit rechtskräftig.












