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Minderjährige schulden Staat 274 Millionen Euro

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Deutschland,

Zu viel gezahlte Sozialleistungen: Die Bundesagentur für Arbeit hat noch ausstehende Forderungen gegenüber 743.000 Kindern. Die FDP fordert, dass die Schulden auf die Eltern übertragen werden.

Der Staat hat noch offene Forderungen in Höhe von fast 274 Millionen Euro gegenüber Minderjährigen. Foto: Daniel Reinhardt/dpa
Der Staat hat noch offene Forderungen in Höhe von fast 274 Millionen Euro gegenüber Minderjährigen. Foto: Daniel Reinhardt/dpa - dpa-infocom GmbH

Das Wichtigste in Kürze

  • Hunderttausende Minderjährige haben beim Staat Schulden wegen zu viel gezahlter Sozialleistungen.

Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der FDP-Fraktion im Bundestag hervor.

Demnach bestanden Ende Januar seitens der Bundesagentur für Arbeit (BA) Forderungen von fast 274 Millionen Euro gegenüber 743.000 Minderjährigen. Es handelt sich den Angaben zufolge um Forderungen unter anderem aus den Bereichen Hartz IV oder Kindergeld.

Diese können zum Beispiel entstehen, wenn Eltern zu spät angeben, dass ihre Einkommen sich erhöht haben, oder wenn ein Kind in einem Ferienjob nebenbei schon eigenes Geld verdient, das eine bestimmte Grenze übersteigt. Werden die Überzahlungen von den Eltern nicht rechtzeitig selbst beglichen, mache die BA diese mit Eintritt der Volljährigkeit bei den Kindern geltend, hiess es von der FDP.

Zwar können die jungen Erwachsenen im Gegenzug eine Haftungsbeschränkung für die Zeit der Minderjährigkeit geltend machen und die Summe reduzieren, da nicht sie, sondern die Eltern die Überzahlung verschuldet haben. Viele fingen aber aus Unwissenheit über die rechtliche Lage mit der Rückzahlung durch Kleinstraten an. Die FDP-Abgeordnete Judith Skudelny forderte die Bundesregierung auf, die Situation neu zu regeln. «Statt pauschal Forderungen geltend zu machen, sollten im begründeten Fall Schulden auf die Eltern übertragen werden. Die Forderung ist bei den Kindern einfach nicht richtig, da in der Regel nicht die Kinder schuld sind, sondern die Eltern», sagte sie der Deutschen Presse-Agentur.

In der Regierungsantwort heisst es, derzeit werde geprüft, wie die volljährig Gewordenen umfassend und verständlich über die Möglichkeit der Haftungsbeschränkung informiert werden könnten. «Die Bundesagentur für Arbeit erarbeitet hierzu gegenwärtig eine technische Lösung.»

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