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    Migranten als «Waffe»: EU-Länder dürfen Asylrecht einschränken

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    Die EU-Kommission erklärte, dass Polen, Finnland und andere Länder das Asylrecht einschränken dürfen, wenn Russland Migranten als «Waffe» einsetzt.

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    Laut der EU-Kommission können Polen, Finnland und andere Länder das Asylrecht einschränken, wenn Russland Migranten als «Waffe» einsetzt. (Archivbild) - sda - Keystone/dpa/Felix Marquez

    Polen, Finnland und andere europäische Länder dürfen das Asylrecht einschränken, wenn Russland Migranten als «Waffe» einsetzt. Das stellte die EU-Kommission am Mittwoch in Brüssel klar. Vor allem Polen hatte von Brüssel Handhabe wegen deutlich gestiegener Migrationszahlen gefordert. Darüber hinaus kündigte die EU-Kommission für die betroffenen Länder insgesamt 170 Millionen Euro Hilfen zum Grenzschutz an.

    Die EU wirft Russland und seinem Verbündeten Belarus vor, Migranten im Rahmen «hybrider» Angriffe gezielt an den Grenzen Nord- und Osteuropas auszusetzen. Insbesondere an der Grenze zwischen Polen und Belarus habe sich die Lage verschärft, sagte Vizekommissionspräsidentin Henna Virkkunen in Brüssel. Die Zahl der Migranten sei dort um 66 Prozent im Vergleich zum vergangenen Jahr gestiegen. Teilweise gebe es zudem gewaltsame Übergriffe auf Grenzschützer.

    Polen erhält deshalb mit 52 Millionen Euro die grösste Einzelsumme zum Grenzschutz, gefolgt von Finnland mit 50 Millionen Euro. Die Baltenländer Estland, Lettland und Litauen erhalten zwischen 19,4 und 15,4 Millionen Euro. Das Schengen-Land Norwegen bekommt 16,4 Millionen Euro. Die Mittel sind etwa für Überwachungstechnologie wie Drohnen vorgesehen.

    Einschränkung des Asylrechts bei «Instrumentalisierung» von Migranten

    Im Fall einer «Instrumentalisierung» von Migranten gestattet die EU-Kommission den Mitgliedsländern zudem die Einschränkung von Grundrechten wie dem Asylrecht. Solche Massnahmen gegen Migranten müssten allerdings «verhältnismässig» und «vorübergehend» sein und sich auf das unbedingt Notwendige in klar definierten Fällen beschränken, betonte die EU-Kommission in einer Mitteilung.

    Menschenrechtsorganisationen wie Human Rights Watch (HRW) werfen Polen vor, Menschen gewaltsam über die Grenze nach Belarus zurückzudrängen. Solche «Pushbacks» sind eigentlich illegal. Auf die Frage, ob Pushbacks bei einer Instrumentalisierung von Migranten nun erlaubt seien, antwortete die Kommission ausweichend. Die «ausserordentlichen Massnahmen» müssten «dem internationalen und EU-Recht entsprechen», sagte Virkkunen.

    Die Staats- und Regierungschefs der EU hatten am Oktober-Gipfel Polen und den anderen betroffenen Staaten ihre Solidarität bekundet und «angemessene Massnahmen» im Fall «aussergewöhnlicher Situationen» grundsätzlich gebilligt.

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