Merz hält verschärfte Grenzkontrollen für «rechtlich zulässig»
Der deutsche Bundeskanzler Merz hält verschärfte Grenzkontrollen für rechtlich zulässig, da Asylverfahren an deutschen Binnengrenzen meist nicht möglich sind.

Deutschlands Bundeskanzler Friedrich Merz hält die Anordnung von verschärften Grenzkontrollen für «richtig und rechtlich zulässig». Aufgrund des Schengen/Dublin-Abkommens sei ein Asylverfahren an einer deutschen, europäischen Binnengrenze in der Regel nicht möglich.
Bis auf die Schweiz seien alle Nachbarstaaten Deutschlands Mitglied der EU, sagte Merz und ergänzte, dass die Schweiz zum Schengenraum gehört. Der deutsche Bundeskanzler reiste am Freitag nach Brüssel zu EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen. Er sprach an einem gemeinsamen Medienanlass.
Er sei ein Befürworter des Schengenraums, und die Durchführung von Grenzkontrollen solle unter allen Umständen vermieden werden. Die Möglichkeit, Kontrollen durchzuführen, bestehe aber und sie werde auch immer wieder benutzt, sagte er weiter.
Von der Leyen: Grenzkontrollen nur begründet und koordiniert
Von der Leyen fügte an, dass die Wiedereinführung von Grenzkontrollen stets begründet sein und mit den betroffenen Nachbarstaaten koordiniert werden müsse. Aus ihrer Sicht befindet sich Europa in einer Interimsphase, denn ein neuer Asyl- und Migrationspakt sei beschlossen worden. Dieser wurde aber noch nicht implementiert. Die Situation sei ein «Dilemma».
Am Mittwoch hatte der deutsche Innenminister Alexander Dobrindt verschärfte Grenzkontrollen angekündigt. Die Schweiz sowie weitere Nachbarstaaten reagierten darauf mit Kritik.
Justizminister Beat Jans warf Deutschland vor, das geltende Recht nicht einzuhalten. Am Donnerstag telefonierten Jans und Dobrindt. Jans sprach von einem «offenen und konstruktiven» Austausch.