NATO

Menschenrechtsgerichtshof entscheidet in Verfahren zu Nato-Luftangriff in Kundus

AFP
AFP

Frankreich,

Vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Strassburg fällt am Dienstag (10.00 Uhr) das Urteil im Verfahren des afghanischen Familienvaters Abdul Hanan gegen Deutschland zum verheerenden Nato-Luftangriff in Kundus im September 2009.

Justitia
Justitia - AFP/Archiv

Das Wichtigste in Kürze

  • Hanan argumentiert, dass Deutschland gegen Artikel zwei (Schutz des Lebens) und Artikel 13 (Recht auf wirksame Beschwerde) der Europäischen Menschenrechtskonvention verstossen habe..

Bei dem vom deutschen Oberst Georg Klein angeordneten Bombardement zweier Tanklaster waren dutzende Zivilisten getötet worden, darunter auch zwei Söhne Hanans. Der Afghane wirft Deutschland Verstösse gegen die Europäische Menschenrechtskonvention vor.

Hanan argumentiert, dass Deutschland gegen Artikel zwei (Schutz des Lebens) und Artikel 13 (Recht auf wirksame Beschwerde) der Europäischen Menschenrechtskonvention verstossen habe. Sollten die Strassburger Richter der Klage stattgeben, könnten sie dem heute 45-jährigen Hanan eine Entschädigung in Höhe von 30.000 Euro zusprechen. Hanan und weitere Hinterbliebene waren zuvor mit Entschädigungsklagen vor deutschen Gerichten gescheitert. Die Bundesregierung hatte den betroffenen Familien nach eigenen Angaben aber eine «humanitäre Hilfsleistung» in Höhe von je 5000 Dollar gezahlt.

Kommentare

Weiterlesen

a
3 Interaktionen
Neue Studie
a
Rauswurf aus Partei

MEHR IN NEWS

Waikiki Beach
Wenig idyllisch
prinz harry meghan markle
Um Geld zu sparen
Eine Verletzte
IWB Basel
Photovoltaik

MEHR NATO

Die Nato-Streitkräfte
8 Interaktionen
In Europa
Ukraine Waffen
10 Interaktionen
In Dänemark
Trump Rutte
25 Interaktionen
Wie Nato-Chef
Nato-Gipfel
55 Interaktionen
Nato-Gipfel

MEHR AUS FRANKREICH

Tour de France
1 Interaktionen
Tour de France
seine paris
20 Interaktionen
Drei Freibäder
Tour de France
3 Interaktionen
Pogacar-Show?
airesis
Nach Gerichtsentscheid