NATO

Menschenrechtsgerichtshof entscheidet in Verfahren zu Nato-Luftangriff in Kundus

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Frankreich,

Vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Strassburg fällt am Dienstag (10.00 Uhr) das Urteil im Verfahren des afghanischen Familienvaters Abdul Hanan gegen Deutschland zum verheerenden Nato-Luftangriff in Kundus im September 2009.

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Justitia - AFP/Archiv

Das Wichtigste in Kürze

  • Hanan argumentiert, dass Deutschland gegen Artikel zwei (Schutz des Lebens) und Artikel 13 (Recht auf wirksame Beschwerde) der Europäischen Menschenrechtskonvention verstossen habe..

Bei dem vom deutschen Oberst Georg Klein angeordneten Bombardement zweier Tanklaster waren dutzende Zivilisten getötet worden, darunter auch zwei Söhne Hanans. Der Afghane wirft Deutschland Verstösse gegen die Europäische Menschenrechtskonvention vor.

Hanan argumentiert, dass Deutschland gegen Artikel zwei (Schutz des Lebens) und Artikel 13 (Recht auf wirksame Beschwerde) der Europäischen Menschenrechtskonvention verstossen habe. Sollten die Strassburger Richter der Klage stattgeben, könnten sie dem heute 45-jährigen Hanan eine Entschädigung in Höhe von 30.000 Euro zusprechen. Hanan und weitere Hinterbliebene waren zuvor mit Entschädigungsklagen vor deutschen Gerichten gescheitert. Die Bundesregierung hatte den betroffenen Familien nach eigenen Angaben aber eine «humanitäre Hilfsleistung» in Höhe von je 5000 Dollar gezahlt.

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