Menschenrechtsgericht rügt Türkei erneut im Fall Kavala

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Frankreich,

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat die Türkei wegen des Strafprozesses und der Inhaftierung des türkischen Intellektuellen Osman Kavala verurteilt.

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Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat die Türkei wegen des Strafprozesses und der Inhaftierung des türkischen Intellektuellen Osman Kavala verurteilt. - keystone

Die Strassburger Richterinnen und Richter kamen zu dem Schluss, dass das Land Kavala mundtot machen wolle und forderten wegen der gravierenden Menschenrechtsverletzungen die sofortige Freilassung des Aktivisten.

Demnach ist seine Verurteilung als ungültig zu betrachten. Unter anderem sei Kavalas Recht auf ein faires Verfahren verletzt worden und es gebe in dem Fall begründete Zweifel an der Unabhängigkeit der türkischen Gerichte.

Kavala sitzt seit 2017 im Hochsicherheitsgefängnis Silivri und war im April 2022 zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe wegen Umsturzversuchs im Zusammenhang mit den regierungskritischen Gezi-Protesten im Jahr 2013 verurteilt worden. Das Urteil hatte international scharfe Kritik hervorgerufen.

Die Richterinnen und Richter befanden, dass der Menschenrechtsaktivist lediglich Gebrauch von seinem Recht auf freie Meinungsäusserung und friedliche Versammlung gemacht habe. Genau diese Rechte seien durch eine willkürliche Auslegung eines türkischen Gesetzes und die daraus resultierende Verurteilung nicht geachtet worden.

Nach Ansicht des EGMR verstösst die Türkei zudem gegen das Verbot einer unmenschlichen Behandlung, da Kavala keine reale Aussicht auf Freilassung oder eine gesetzliche Überprüfung seiner lebenslangen Haftstrafe habe.

Bereits in einem Urteil von Dezember 2019 hatte der Strassburger Gerichtshof Menschenrechtsverletzungen festgestellt und damals die sofortige Freilassung Kavalas aus der Untersuchungshaft gefordert. Ankara kam dem nicht nach. In seiner neuen Beschwerde bezieht sich der Kulturförderer auf die Zeit nach dem ersten Urteil von 2019 und wehrt sich gegen die Haft, das gegen ihn eingeleitete Strafverfahren und seine Verurteilung.

Urteile des EGMR sind für die Türkei als Mitglied des Europarats eigentlich bindend. Nachdem Richter in Istanbul entschieden hatten, dass Kavala weiter in U-Haft bleiben müsse, hatte der Europarat ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Türkei eingeleitet. Die Strassburger Organisation mit 46 Mitgliedstaaten wacht über die Einhaltung der Menschenrechte und ist keine EU-Institution. Die Türkei ist seit 1950 Mitglied im Europarat.

In einem weiteren Urteil von 2022 verurteilte der EGMR die Türkei zu einer Geldstrafe wegen der Missachtung der Entscheidung aus dem Jahr 2019. Die Türkei musste demnach 7.500 Euro (rund 7.000 Schweizer Franken) an Kavala zahlen. Nach eigenen Angaben lehnte der inhaftierte Aktivist die Zahlung der Türkei aus Protest ab.

Kavala hatte das Kulturinstitut Anadolu Kültür gegründet, das auch mit mehreren deutschen Institutionen wie dem Goethe-Institut in Istanbul zusammenarbeitet. 2023 wurde der Aktivist mit dem prestigeträchtigen Vaclav-Havel-Preis des Europarats ausgezeichnet, der Engagement für Menschenrechte ehrt.

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