Ein Mann aus Nordirland hat eine Klage eingereicht, weil eine Bäckerei seinen Tortenwunsch mit einem Design zur Homo-Ehe nicht umsetzte.
Bäckerei
Die Bäckerei in Nordirland - AFP/Archiv

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Bäckerei in Nordirland weigerte sich eine Torte zur Homo-Ehe herzustellen.
  • Daraufhin reichte der Kunde eine Klage ein.
  • Diese wurde nun vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zurückgewiesen.
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Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat am Donnerstag die Beschwerde eines Manns aus Nordirland zurückgewiesen. Diese richtete sich zu einem Hochzeitskuchen mit einer Botschaft zur Homo-Ehe.

Der Mann hatte sich durch die Weigerung der Bäckerei, den Kuchen herzustellen, in seinen Rechten verletzt gesehen. Der EGMR nahm die Beschwerde nun nicht an. Der Aktivist für die Rechte Homosexueller hätte vor den britischen Gerichten die Verletzung der Meinungsfreiheit geltend machen müssen. Dies hat er jedoch nicht getan.

Torte mit Sesamstrassen-Figuren Ernie und Bert verziert

Gareth Lee hatte im Jahr 2014 eine Torte für eine Veranstaltung einer Organisation für Schwulenrechte bestellt. Kurz zuvor hatte das Regionalparlament Nordirlands zum dritten Mal gegen die Legalisierung gleichgeschlechtlicher Ehen gestimmt.

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Ernie (r) und Bert - Stars der «Sesamstrasse». Foto: Georg Wendt/dpa - dpa-infocom GmbH

Lee setzt sich als Aktivist für LGBTQ-Rechte ein. Damals bat er die Bäckerei einer katholischen Familie, den Kuchen mit einer Abbildung der Sesamstrassen-Figuren Ernie und Bert zu verzieren. Zudem sollte sie mit der Aufschrift «Support Gay Marriage» («Unterstützt die Homo-Ehe») versehen werden. Ernie und Bert wohnen in der Serie zusammen und schlafen im selben Bett.

Torte widerspricht den «Lehren der Bibel»

Die Bäckerei «Ashers Baking Company», deren Name sich auf die biblische Figur Ascher bezieht, nahm die Bestellung zunächst an. Sie weigerte sich aber später, Lees Sonderwünsche zu erfüllen. Dies weil die Botschaft der Torte dem Glauben der Familie und den «Lehren der Bibel» widerspreche. Die Bäckerei bat um Entschuldigung und erstattete Lee den Preis für die Bestellung.

Bibel
Eine Bibel (Symbolbild) - Pixabay

Lee zog gegen die Weigerung vor Gericht, er sah sich durch die Weigerung wegen seiner sexuellen Orientierung diskriminiert. Der Oberste Gerichtshof des Vereinigten Königreichs verwarf am Ende allerdings die Klage. Die Begründung war, dass die Eigentümer der Bäckerei Lees Bestellung nicht wegen seiner sexuellen Orientierung abgelehnt hätten.

Erneute Klage vor dem EGMR

2019 reichte Lee schliesslich eine Beschwerde vor dem EGMR in Strassburg ein. Er begründete sie damit, in mehreren von der Europäischen Menschenrechtskonvention garantierten Rechten verletzt worden zu sein.

Der EGMR lehnte es nun ab, sich mit dem Fall zu befassen. Die Richter erklärten, Lee hätte sich zuvor vor britischen Gerichten auf die Menschenrechtskonvention berufen müssen. Die Beschwerde sei daher nicht zulässig.

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg (F). - Keystone

Beschwerdeführer Lee äusserte nach der Entscheidung, er sei «äusserst frustriert», da die Grundfrage seiner Beschwerde nicht fair analysiert worden sei.

Lees Anwalt Ciaran Moynagh sprach von einer «verpassten Chance». Zudem erklärte er, sein Mandant erwäge, erneut vor ein nationales Gericht zu ziehen. Die christliche Initiative «Christian Institute» begrüsste die Entscheidung des EGMR und nannte sie «eine Erleichterung». Sie sei «eine gute Nachricht für die Meinungsfreiheit».

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