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Mehr Möglichkeiten zur Online-Gründung
Handelsregisteranmeldungen sind in Deutschland auch online möglich. Allerdings gilt das bisher nicht für die Gründung einer GmbH. Das soll sich ändern. Der Bundestag verabschiedete nun eine entsprechende Gesetzesnovelle.

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Das Wichtigste in Kürze
- Der Bundestag hat die Möglichkeiten zur Online-Beglaubigung von Handelsregister-Anmeldungen erweitert.
Mit der verabschiedeten Gesetzesnovelle wird die bisherige Beschränkung auf bestimmte Gesellschaftsformen wie Aktiengesellschaften oder Einzelkaufleute aufgehoben. Erleichtert wird mit der Reform auch die Online-Beurkundung bei einer GmbH-Gründung sowie bei Änderungen des Gesellschaftsvertrags einschliesslich Erhöhung oder Senkung des Stammkapitals.
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