Handelsregisteranmeldungen sind in Deutschland auch online möglich. Allerdings gilt das bisher nicht für die Gründung einer GmbH. Das soll sich ändern. Der Bundestag verabschiedete nun eine entsprechende Gesetzesnovelle.
Laut einer neuen Gesetzesnovelle soll sich auch eine GmbH künftig per Online-Beglaubigung gründen lassen.
Laut einer neuen Gesetzesnovelle soll sich auch eine GmbH künftig per Online-Beglaubigung gründen lassen. - Fabian Strauch/dpa/dpa-tmn
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Das Wichtigste in Kürze

  • Der Bundestag hat die Möglichkeiten zur Online-Beglaubigung von Handelsregister-Anmeldungen erweitert.

Mit der verabschiedeten Gesetzesnovelle wird die bisherige Beschränkung auf bestimmte Gesellschaftsformen wie Aktiengesellschaften oder Einzelkaufleute aufgehoben. Erleichtert wird mit der Reform auch die Online-Beurkundung bei einer GmbH-Gründung sowie bei Änderungen des Gesellschaftsvertrags einschliesslich Erhöhung oder Senkung des Stammkapitals.

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