Italiener müssen im Freien keine Maske mehr tragen. In Innenräumen gilt die Pflicht aber weiterhin.
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In Italien fällt die Maskenpflicht im Freien. - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • In Italien wird die Maskenpflicht im Freien heute beendet.
  • Bei Menschenansammlungen und in Innenräumen muss sie aber noch getragen werden.
  • Clubs dürfen wieder öffnen, es gilt aber wie auch in Restaurant und im ÖV die 2G-Regel.

In Italien können die Menschen ab diesen Freitag draussen wieder freier durchatmen. Die Regierung entschied unter der Woche, die Maskenpflicht zum Schutz vor einer Ansteckung mit Corona im Freien zu beenden.

Draussen müssen die Leute eine Mund-Nasen-Bedeckung nur dann tragen, wenn es zu Menschenansammlungen kommt, wie aus der Anordnung hervorgeht. Bislang galt die Pflicht landesweit draussen wie drinnen, ungeachtet der Corona-Lage vor Ort. In Innenräumen und in öffentlichen Verkehrsmitteln muss die Maske weiter aufgesetzt werden.

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In Italien muss in Innenräumen, beispielsweise in Museen, weiterhin die Maske getragen werden. - Keystone

Ab Freitag öffnen in Italien auch die Diskotheken wieder. Für den Einlass gilt die 2G-Regel – man braucht also einen Genesungs- oder Impfnachweis. Die Tanzlokale waren im vergangen Jahr lange wegen der Pandemie zu und konnten zwischenzeitlich mit geringerer Auslastung öffnen.

3G-Regel bei der Einreise, 2G in Restaurants und ÖV

Italien-Urlauber aus EU-Ländern brauchen für die Einreise entweder einen negativen Corona-Test, einen Impfnachweis oder eine bescheinigte Genesung von Covid-19. An vielen beliebten Touristenorten wie Museen gilt allerdings die 2G-Regel, ebenso wie in Restaurants und in öffentlichen Verkehrsmitteln.

In Italien ist noch der Notstand in Kraft, er läuft Ende März aus. Unklar ist allerdings, ob die Regierung ihn verlängern wird oder auslaufen lässt. Mit einem Ende könnten auch einige Corona-Beschränkungen ihre Gültigkeit verlieren. Lediglich die Corona-Impfpflicht für Menschen über 50 Jahre verabschiedete die Regierung bis Mitte Juni dieses Jahres.

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