Maskenpflicht: Bundesländer kippen Regelung für Pflegeheim-Bewohner
In Pflegeheimen und Behinderteneinrichtungen gilt seit Oktober in Deutschland eine Maskenpflicht – mit FFP2-Masken. Bundesländer kippen dies nun.

Das Wichtigste in Kürze
- Erste Bundesländer in Deutschland kippen die FFP2-Maskenpflicht in Pflegeheimen.
- Die Regelung wurde landesweit stark kritisiert.
- Es beschneide die Lebensqualität der Betroffenen, so die Bagso.
Die umstrittene FFP2-Maskenpflicht für Bewohner von Pflegeheimen und Behinderteneinrichtungen wackelt. Baden-Württemberg hat die Regelung am Freitag auf eigene Faust gekippt.
Auch in Wiesbaden wurde klargestellt, dass die Vorgabe so in Hessen nicht gilt. Über den Bundesrat stellten die Bundesländer einen Forderung an den Bund am Freitag: die entsprechende Regelung im Infektionsschutzgesetz, die seit dem 1. Oktober gilt, mit einer erneuten Gesetzesänderung zu korrigieren.
Die Maskenpflicht für Bewohner von Pflegeeinrichtungen und für Menschen mit Behinderung soll wieder aufgehoben werden. Ebenso für Beschäftigte in Behindertenwerkstätten. Dafür sprach sich die Länderkammer in einer Stellungnahme aus. Diese würden gegenüber anderen Gruppen von Beschäftigten in vergleichbaren Tätigkeitsfeldern durch die Maskenpflicht ungleich behandelt, heisst es darin unter anderem.
Maskenpflicht sei «erheblicher Einschnitte in Lebensqualität»
Die aktuell geltenden Regeln sehen eigentlich vor, dass etwa Pflegeheimbewohner grundsätzlich FFP2-Masken tragen müssen. Ausnahmen gelten für «ihren dauerhaften Aufenthalt bestimmten Räumlichkeiten». Die Maske darf demnach nach bisheriger Lesart nur im Zimmer ab und muss beispielsweise in Gemeinschaftsräumen getragen werden.
Unter anderem die Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (Bagso) hatte das kritisiert. Sie sprachen von einem «erheblichen Einschnitt» in die Lebensqualität der Pflegebedürftigen. Die Deutsche Stiftung Patientenschutz hatte sich dem angeschlossen.
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach und Vertreter der Pflegebranche und Krankenkassen verteidigten die Regeln dagegen nach deren Inkraftreten Anfang Oktober. Der SPD-Politiker warnte vor hohen Corona-Infektionsrisiken in Gemeinschaftsräumen der Einrichtungen. Wenn sich jemand mit hoher Viruslast infiziere, sei das eine «sehr schlechte Nachricht für die gesamte Einrichtung.»

Man habe die Einrichtungen per Brief darüber informiert. Sie könnten ebenso wie die Einrichtungen der Behindertenhilfe selbst entscheiden, ob sie an der Maskenpflicht in Gemeinschaftsräumen festhalten wollten. Das sagte Baden-Württembergs Gesundheitsminister Manne Lucha (Grüne) der Deutschen Presse-Agentur am Freitag in Stuttgart.
Der Bund habe auf Drängen des Landes einen Katalog mit Fragen und Antworten zu den umstrittenen Paragrafen des Infektionsschutzgesetzes vorgelegt. «Danach ist es nach unserer Auffassung vertretbar, auf eine Maskenpflicht in Gemeinschaftsräumen zu verzichten», sagte Lucha. Es sei wichtig, soziale Kontakte zu ermöglichen.
Auch in Hessen müssen Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeeinrichtungen in Gemeinschaftsräumen keine Maske tragen, wie das Sozialministerium am Freitag mitteilte. Verwiesen wurde auf den im Grundgesetz verankerten Schutz der Wohnung. Gemeinschaftlich von den Bewohnern genutzte Räume seien von der Maskenpflicht auszunehmen. Sie seien aufgrund der Besonderheiten der Unterbringung in einer vulnerablen Einrichtung zum dauerhaften Aufenthalt bestimmt.