Marburger Bund für vollständige Umsetzung des Urteils zur Arbeitszeiterfassung

AFP
AFP

Deutschland,

Der Ärzteverband Marburger Bund (MB) hat Bundesregierung und Bundestagsfraktionen aufgefordert, die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Arbeitszeiterfassung vollständig und verbindlich in geltendes nationales Recht umzusetzen.

Arzt mit einem Stethoskop
Arzt mit einem Stethoskop - dpa/AFP/Archiv

Das Wichtigste in Kürze

  • Grosse Tarifkommission billigt Abschluss für Ärzte an Kommunalkliniken.

Die Arbeitszeit von Ärztinnen und Ärzten sei systematisch und objektiv zu erfassen, heisst es in einem am Sonntag veröffentlichten Beschluss der MB-Hauptversammlung in Münster.

Der EuGH in Luxemburg hatte Mitte Mai entschieden, dass die ausschliessliche Dokumentation von Überstunden nicht ausreicht. Vielmehr müssen die Arbeitgeber die Arbeitszeiten ihrer Arbeitnehmer komplett erfassen. Damit gab das Gericht einer Gewerkschaft recht, die gegen die Deutsche Bank in Spanien geklagt hatte.

«Der Europäische Gerichtshof führt Selbstverständliches aus: Nur wenn die Arbeitszeit objektiv dokumentiert wird, kann auch verlässlich geprüft werden, ob Höchstgrenzen tatsächlich eingehalten wurden», erklärte der MB-Vorsitzende Rudolf Henke. «Ich halte daher das Gerede vom angeblichen Bürokratie-Monster, das jetzt von der Bundesvereinigung der deutschen Arbeitgeberverbände und anderen Arbeitgebervertretern bemüht wird, für vorgeschoben.»

Zugleich billigte die grosse Tarifkommission des MB mit grosser Einmütigkeit den mit der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) neu ausgehandelten Tarifvertrag für Ärzte in kommunalen Krankenhäusern. Auch bei den Delegierten der Hauptversammlung fand das Tarifergebnis breite Unterstützung, wie ein MB-Sprecher weiter mitteilte. Die Verhandlungskommission von MB und VKA hatten nach monatelangem Tarifstreit am vergangenen Mittwoch eine Einigung erzielt.

«Wir haben viel für die Verbesserung der Arbeitsbedingungen in den Krankenhäusern getan: Der Einstieg in eine bessere Arbeitszeitgestaltung ist geschafft, der Anspruch auf zwei freie Wochenenden im Monat ist tarifvertraglich geregelt», hob Henke hervor. «Durch die Zeitenwende bei der Arbeitszeiterfassung muss nunmehr die gesamte Anwesenheit der Ärztinnen und Ärzte als Arbeitszeit genau dokumentiert werden.»

Auch die finanziellen Verbesserungen seien bei einer Gesamtbetrachtung des Ergebnisses positiv zu bewerten, fügte Henke hinzu. Insgesamt sollen die Ärzte 6,5 Prozent mehr Geld erhalten.

Die Ärztegewerkschaft sprach sich auf ihrem Kongress in Münster zudem dafür aus, dass Krankenhäuser künftig Patienten auch Betäubungsmittel zur Überbrückung von Feiertagen und Wochenenden mitgeben dürfen - wie dies bei anderen Medikamenten bereits der Fall ist. Die derzeitige Regelung mit individuellen Betäubungsmittelrezepten für jeden Krankenhausfacharzt oder mit dem Weg über die Krankenhausapotheke sei mit viel Aufwand verbunden und werde daher praktisch kaum umgesetzt, kritisierte der Verband.

Ausserdem setze die derzeitige Regelung die Ärzte einem strafrechtlichen Risiko aus. Deshalb solle der Entwurf für ein Gesetz zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken auch für eine entsprechende Änderung des Betäubungsmittelgesetzes genutzt werden. «Die Mitgabe von Medikamenten aus dem Krankenhaus sollte grundsätzlich neu geregelt werden», erklärten die Delegierten.

Kommentare

Weiterlesen

Dirk Baier Staatsverweigerer
810 Interaktionen
NDB schaltet sich ein
Chris Oeuvray.
129 Interaktionen
Boomer-Narzissmus

MEHR IN NEWS

tattoo basel
Eröffnung
Air india
Erster Bericht
trump texas
1 Interaktionen
Mit Melania in Texas
Wegen Feuers

MEHR AUS DEUTSCHLAND

Deutschland
Sebastian Hotz
1 Interaktionen
Vor Gericht
BASF
1 Interaktionen
Wegen Unsicherheiten
Prozessbeginn
Christina Block