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Mädchen im Wachkoma: Verfahren gegen Arzt eingestellt

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Deutschland,

Einem Anästhesisten ist mutmasslich ein Kunstfehler passiert. Die Folgen sind für die junge patientin und ihre Familie drastisch.

Der Angeklagte mit gefalteten Händen im Prozess um fahrlässige Körperverletzung durch eine fehlerhafte Zahn-Behandlung. Foto: Lino Mirgeler/dpa
Der Angeklagte mit gefalteten Händen im Prozess um fahrlässige Körperverletzung durch eine fehlerhafte Zahn-Behandlung. Foto: Lino Mirgeler/dpa - dpa-infocom GmbH

Das Wichtigste in Kürze

  • Gegen einen Anästhesisten, der durch einen mutmasslichen Kunstfehler den irreparablen Hirnschaden eines kleinen Mädchens verursacht haben soll, ist das Verfahren gegen eine Geldbusse eingestellt worden.

Der 44 Jahre alte Arzt aus Bielefeld akzeptierte am Dienstag vor dem Landgericht Detmold 15.000 Euro Strafe. Danach stellte die Strafkammer das Verfahren ein.

Mit der Einstellung des Verfahrens wegen fahrlässiger Körperverletzung gilt der Anästhesist als nicht vorbestraft. Ihn erwartet aber noch eine Zivilklage seitens der Familie des Mädchens, die mindestens 500.000 Euro Schmerzensgeld geltend machen will.

Das damals sieben Jahre alte Kind sollte im September 2017 in einer Zahnarztpraxis in Detmold eine Milchzahnbehandlung unter Vollnarkose bekommen. Mehrere Zähne sollten verfüllt oder auch gezogen werden. Die Anklage warf dem Arzt vor, versehentlich den Tubus zur Beatmung in die Speiseröhre statt in die Luftröhre gelegt zu haben. Anzeichen für den Fehler soll der Mediziner nicht rechtzeitig bemerkt haben. Das Mädchen befindet sich aufgrund des Sauerstoffmangels seit dem Vorfall im Wachkoma und ist ein Schwerstpflegefall.

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