Wegen stockender Erstattungen in der Corona-Krise kritisierten Verbraucherschützer, dass Fluggesellschaften und Veranstalter Kunden im Voraus zur Kasse bitten. Doch die Lufthansa will an dem Vorkasse-Prinzip festhalten und rechtfertigt sich.
Verbraucherschützer hatten nach stockenden Ticket-Erstattungen in der Corona-Krise gefordert, dass Flugreisen erst bei Antritt und nicht schon Wochen und Monate im Voraus bezahlen werden sollten. Foto: Malte Christians/dpa
Verbraucherschützer hatten nach stockenden Ticket-Erstattungen in der Corona-Krise gefordert, dass Flugreisen erst bei Antritt und nicht schon Wochen und Monate im Voraus bezahlen werden sollten. Foto: Malte Christians/dpa - dpa-infocom GmbH
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Das Wichtigste in Kürze

  • Der Lufthansa-Konzern will die Vorkasse für Flugtickets beibehalten.

Diese sei wie bei der Bahn, dem ÖPNV oder Veranstaltungen weltweit gängige Praxis und nutze Fluggesellschaften und Kunden gleichermassen, schreibt der Konzern am Montag in seinem aktuellen .

Zuvor hatten Verbraucherschützer nach stockenden Ticket-Erstattungen in der Corona-Krise gefordert, dass Flugreisen erst bei Antritt und nicht schon Wochen und Monate im Voraus bezahlen werden sollten. Dies ist bislang nur für bestimmte Grosskunden möglich, während bei normalen Tickets der Reisepreis bereits bei der Buchung fällig ist.

Die Fluggesellschaften erhielten mit der Vorkasse Planungssicherheit und könnten zudem differenzierte Preise anbieten, argumentiert die Lufthansa. Ohne Vorauszahlungen seien günstige Frühbucher-Tarife nicht darstellbar. Zudem würden Flüge besser ausgelastet, was auch ökologisch vorteilhaft sei. Die Verbraucherzentrale Bundesverband geht hingegen bei einem Wegfall der Vorkasse nur von geringen Preissteigerungen aus.

In dem Politikbrief verlangt der teilverstaatlichte Luftverkehrskonzern zudem faire globale Wettbewerbsbedingungen und Kostenentlastungen, um die Krise bewältigen zu können. Bei den Fluggastrechten müsse die bereits 2013 von der EU-Kommission angestossene Reform umgesetzt werden. Der Vorschlag sieht unter anderem eine höhere zeitliche Schwelle vor, ab der die Unternehmen Entschädigungen zahlen müssen.

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