Drei Wochen lang pausierte der Prozess gegen den mutmasslichen Mörder des Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke. Heute Montag geht es weiter.
Lübcke-Prozess
Der Hauptangeklagte im Mordfall Lübcke, Stephan Ernst (r), spricht vor der Sommerpause Anfang Juli mit seinem Verteidiger. - dpa
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Das Wichtigste in Kürze

  • Stephan Ernst hatte 2019 den Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke ermordet.
  • Der Prozess gegen den Mörder und seinen Komplizen wurde für 3 Wochen eingestellt.
  • Am Montag wird der Prozess wieder aufgenommen.

Der Prozess um den Tod des Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke wird am Montag um 11 Uhr nach dreiwöchiger Sommerpause fortgesetzt. In dem Verfahren vor dem Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt muss sich Stephan Ernst wegen Mordes verantworten.

Sein Mitangeklagter Markus H. wegen Beihilfe steht wegen Beihilfe vor Gericht. In dieser Woche sind drei Verhandlungstage terminiert.

Zeugenaussage eines Sohnes erwartet

Während am Montag laut einer Sprecherin Urkunden verlesen werden sollen, wird am Dienstag die Zeugenaussage eines Sohnes von Lübcke erwartet. Die Familie des getöteten Politikers – seine Witwe und zwei Söhne – nehmen als Nebenkläger an dem Verfahren teil. Damit kommt in dem Verfahren ein Angehöriger des Opfers zu Wort.

Die Prozesstage vor der Sommerpause hatten vor allem unter dem Eindruck der Vernehmungsvideos gestanden. Darin hatte sich Stephan Ernst vor Kriminalbeamten sowie vor einem Ermittlungsrichter zu der Tat geäussert.

Walter Lübcke
Der verstorbene CDU-Politiker Walter Lübcke (†65). - dpa

In der ersten Vernehmung hatte Ernst gestanden, als Einzeltäter gehandelt zu haben. Er habe Lübcke im Juli 2019 auf der Terrasse von dessen Wohnhaus erschossen. In den folgenden Vernehmungen schilderte er eine andere Tatversion.

Danach war er mit Markus H. zu Lübcke gefahren, um ihn einzuschüchtern und zu schlagen oder zu treten. Der Schuss habe sich versehentlich gelöst, als H. die Waffe hielt.

Ernsts Anwälte hatten vor der Sommerpause angekündigt, ihr Mandant werde sich ausführlich einlassen. Nach Angaben des Gerichts vermutlich bereits in dieser Woche am Donnerstag.

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