Caster Semenyas Kampf gegen Diskriminierung erreicht den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR).
Caster Semenya kämpft seit Jahren gegen die Testosteron-Regeln des Leichtathletik-Weltverbandes.
Caster Semenya kämpft seit Jahren gegen die Testosteron-Regeln des Leichtathletik-Weltverbandes. (Archivbild) - Michael Kappeler/dpa

Die Grosse Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte führt im Fall der Leichtathletin Caster Semenya am 15. Mai eine öffentliche Anhörung durch. Die erste Instanz des Gerichtshofs hat die Schweiz wegen Diskriminierung verurteilt. Der Bund hat die Prüfung des Falles durch die Grosse Kammer beantragt. Das Schweizer Bundesgericht war die letzte nationale Instanz, die sich damit befasst hatte.

Semenya hatte dort einen Entscheid des Internationalen Sportgerichtshofs (CAS) von 2019 angefochten. Die aus Südafrika stammende Mittelstreckenläuferin wehrt sich gegen eine Regelung des Internationalen Verbands der Leichtathletikverbände (IAAF). Gemäss den darin festgehaltenen Richtlinien müsste Semenya ihren natürlichen Testosteronspiegel senken, um an Wettkämpfen teilnehmen zu können.

Die erste Instanz des EGMR stellte vergangenen Sommer fest, dass die Schweiz gegen Artikel 14 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) über das Verbot der Diskriminierung in Verbindung mit Artikel 8, der das Recht auf Achtung des Privatlebens schützt, verstossen hat. Die Grosse Kammer wird sich nach der Anhörung für ihre Urteilsberatung zurückziehen und ihren Entscheid zu einem noch nicht festgelegten Zeitpunkt bekannt geben.

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