Le Pen zieht wegen Ausschluss von Wahlen vor Gerichtshof
Marine Le Pen, Frankreichs Rechtspopulistin, legt gegen ihren vorläufigen Wahlausschluss Einspruch beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) ein.

Frankreichs Rechtspopulistin Marine Le Pen zieht gegen ihren von einem Gericht verhängten vorläufigen Ausschluss von Wahlen vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR). Le Pen habe vor dem Strassburger Gericht beantragt, den sofortigen Vollzug der in erster Instanz verhängten Strafe auszusetzen, teilte ihre Partei Rassemblement National (RN) mit. Ein Gericht hatte Le Pen Anfang April wegen Veruntreuung von EU-Geldern verurteilt.
Der umstrittenste Teil der Strafe ist, dass sie fünf Jahre lang nicht bei Wahlen antreten darf. Diese Strafe war sofort in Kraft getreten – anders als eine teils auf Bewährung ausgesetzte Haftstrafe. Le Pen legte gegen das Urteil Berufung ein. Das Berufungsgericht hat eine Entscheidung im kommenden Sommer ins Auge gefasst.
Le Pen klagt vor Menschenrechtsgericht
Angesichts der vorläufigen Vollstreckung der Unwählbarkeit wäre Le Pen nicht in der Lage, bei einer vorgezogenen Parlaments- oder Präsidentschaftswahl zu kandidieren, argumentieren ihre Anwälte. Damit bestehe die Gefahr eines nicht wiedergutzumachenden Schadens, was den Gang vor das europäische Gericht rechtfertige.
Regulär steht die kommende Präsidentschaftswahl, bei der Le Pen kandidieren wollte, 2027 an. Inzwischen hat die 56-Jährige aber ihren politischen Ziehsohn Jordan Bardella aufgefordert, sich auf eine Kandidatur vorzubereiten – für den Fall, dass sie selbst nicht antreten kann.