Geldzahlung: Frühere Haftentlassung von Christian B. möglich

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    Im Fall der seit 2007 verschwundenen Madeleine McCann haben Ermittler einen Deutschen unter Verdacht. Es gibt jedoch keine Anklage und langsam wird die Zeit dafür knapp.

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    Christian B. könnte im September aus der Haft entlassen werden. (Archivbild) - dpa

    Der im Fall der seit mehr als 18 Jahren verschwundenen Madeleine McCann verdächtige Christian B. darf auf eine vorzeitige Haftentlassung hoffen. Die Staatsanwaltschaft Braunschweig (D) bestätigte die Zahlung einer offenen Geldstrafe für den 48-jährigen Deutschen.

    Die Überweisung von rund 1450 Euro (1360 Franken) führt dazu, dass sich der Entlassungstermin vom 6. Januar 2026 auf den 17. September vorzieht.

    Über die Zahlung, die dem mehrmals vorbestraften Mann 111 Tage im Gefängnis ersparen könnte, hatte zunächst der «Spiegel» berichtet. Demnach überwies eine frühere BKA-Mitarbeiterin das Geld, bezeichnete die Überweisung aber auf Anfrage des Nachrichtenmagazins als «Missverständnis».

    Sie habe gedacht, die Strafe hänge mit einer Beleidigung gegen einen Vollzugsmitarbeiter zusammen, hiess es in dem Bericht. Als sie erfahren habe, dass es unter anderem um Körperverletzung gehe, sei es zu spät gewesen.

    Seit Jahren als Verdächtiger im Fokus

    Christian B. steht seit einigen Jahren im Fokus, weil deutsche Ermittler den 48-Jährigen im Fall der 2007 aus einer portugiesischen Ferienanlage verschwundenen dreijährigen Madeleine «Maddie» McCann unter Mordverdacht haben und dies auch öffentlich erklärt haben. Zu dem «Maddie»-Komplex gibt es aber keine Anklage; es gilt die Unschuldsvermutung.

    Christian B. verbüsst derzeit noch eine Haftstrafe wegen der Vergewaltigung einer 72-jährigen US-Amerikanerin in Portugal, zu der er 2019 vom Landgericht Braunschweig verurteilt worden war. Im Oktober 2025 wurde er nach einem Prozess vom Vorwurf dreier Vergewaltigungen und zwei Fällen sexuellen Kindesmissbrauchs freigesprochen.

    Mit Blick auf die bevorstehende Haftentlassung wurde zuletzt spekuliert, der Verdächtige könne sich ins Ausland absetzen. Dann wäre er im Falle einer Anklage für die deutschen Ermittler womöglich nicht mehr greifbar.

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    Kommentare

    User #3542 (nicht angemeldet)

    Als ich Kind war, dass war lange vor der Jahrtausendwende, haben meine Grosseltern immer gesagt : ” Verbrechen lohnt sich nicht. ” Später, als Erwachsener, habe ich den Spruch von Napoleon gehört: ” Um arm zu bleiben genügt es , ein ehrlicher Mensch zu sein . ” Ich arbeite seit vierzig Jahren und versuche meine Steuern brav und pünktlich zu bezahlen aber wehe ich bezahle mal eine Busse für einen Blitzer oder die Versandhausrechnung nicht .

    User #1622 (nicht angemeldet)

    ….da hat die Justiz versagt, wie auch im nicht vergessen Tiefkühl-Mord-Fall B.Z.* aus Kehrsatz…! *Name dem Kommentarschreiber bekannt.

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    Christian B.
    Fall «Maddie»

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