Im Streit um Schadenersatz für die verschwundene Zahnprothese einer inzwischen verstorbenen Frau haben sich der Erbe und das Krankenhaus vor Gericht auf einen Vergleich geeinigt.
Im Streit um eine Zahlprothese wurde am OLG Dresden ein Vergleich geschlossen.
Im Streit um eine Zahlprothese wurde am OLG Dresden ein Vergleich geschlossen. - AFP/Archiv
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Das Wichtigste in Kürze

  • Erbe klagte in Dresden auf mehr als 11.000 Euro Schadenersatz.

Die Klinik zahle dem Mann 1400 Euro für den Materialwert, teilte eine Sprecherin des Oberlandesgerichts (OLG) Dresden am Dienstag auf Anfrage mit. Die Frau hatte den Zahnersatz vor einer Untersuchung in der Klinik herausgenommen, er tauchte später nicht mehr auf. (Az. 4 U 760/21)

Da die Frau wenige Monate später starb, bekam sie keine neue Zahnprothese mehr. Ihr Erbe verklagte die Klinik auf Schadenersatz in Höhe der für eine Neuanfertigung erforderlichen zahnärztlichen Heilbehandlungs- und Herstellungskosten von mehr als 11.000 Euro.

Dies wies das Landgericht ab mit der Begründung, dass der Schaden nur dann hätte ausgeglichen werden müssen, wenn die Prothese tatsächlich neu angefertigt worden wäre. Der Kläger ging vor dem OLG in Berufung, wo er sich nun mit der Klinik einigte. Der Zahnersatz enthält auch Gold, weswegen der Materialwert so hoch ist.

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