Kinder töteten Luise (†12) – jetzt kommen sie vor Gericht
Die 12-jährige Luise wurde im März 2023 erstochen, zwei Kinder gestanden die Tat. Vor Gericht kam der Fall nicht – bis jetzt.

Das Wichtigste in Kürze
- Am 11. März 2023 haben zwei Mädchen Luise (†12) erstochen, wie sie später gestanden.
- Da die Täterinnen unter 14 Jahre alt waren, droht ihnen keine strafrechliche Verfolgung.
- Einen Gerichtsprozess gibt es am Donnerstag aber trotzdem: nämlich wegen einer Zivilklage.
- Die Angehörigen der Opfer fordern Schmerzensgeld.
Mehr als zwei Jahre nach dem gewaltsamen Tod der 12-jährigen Luise aus Freudenberg im Siegerland kommt der Fall vor Gericht.
Allerdings gibt es keinen Strafprozess, sondern ein Zivilverfahren. Was genau ist der Unterschied und was passiert am Donnerstag, 24. Juli?
Luise wurde erstochen – warum gibt es keinen Strafprozess?
Zwei Mädchen im Alter von damals 12 und 13 Jahren hatten gestanden, Luise am 11. März 2023 erstochen zu haben. Das Mädchen wurde einige Kilometer entfernt von ihrem Zuhause in einem Waldstück an der Grenze zu NRW in Rheinland-Pfalz gefunden.
Die brutale Tat, das junge Opfer und das kindliche Alter der mutmasslichen Täterinnen hatten bundesweit schockiert.
Die beiden mutmasslichen Täterinnen können strafrechtlich nicht belangt werden. Kinder unter 14 Jahren sind strafunmündig. Die Ermittlungen wurden eingestellt.
Was unterscheidet ein Strafverfahren von einem Zivilverfahren?
Bei einem Strafverfahren setze der Staat seine Strafnormen hoheitlich durch, erklärt Jens Adolphsen. Er ist an der Justus-Liebig-Universität Giessen unter anderem Professor für Bürgerliches Recht und nationales und internationales Zivilverfahrensrecht.
«Das ist ein sogenanntes ex officio Verfahren. Das heisst, das wird von Amts wegen betrieben.»
Völlig anders sei das in einem Zivilverfahren, sagt Adolphsen. «Hier geht es um die Durchsetzung privater Rechte.»
Der Staat stelle hier ein Forum zur Verfügung, habe aber kein eigenes originäres Interesse daran. «Das heisst, die Parteien bestimmen sehr stark, wie dieser Prozess abläuft.»
Was wird in dem Zivilverfahren entschieden?
«Bei jeder, wie wir sagen, unerlaubten Handlung, bei jeder Verletzung eines Menschen, bei jeder Tötung eines Menschen, stehen vielleicht anderen Menschen, hier den Hinterbliebenen, Schadensersatzansprüche zu», erklärt Adolphsen.
Dadurch könnten sie ihre Ansprüche durchsetzen. «Und wenn das Strafrecht wegen des Alters der Täter eben nicht die Möglichkeit eröffnet, irgendwas zu realisieren, dann ist das Zivilrecht der einzige Weg in diesem Fall.»
Im konkreten Fall wollen die Eltern und eine weitere Angehörige Schmerzensgeld- und Hinterbliebenengeldansprüche durchsetzen. Ausserdem fordern sie die Erstattung von Beerdigungskosten.
«Gegenstand des Verfahrens wird alleine die Frage sein, ob und in welcher Höhe den klagenden Angehörigen von Luise Schadensersatzansprüche zustehen», schrieb das Landgericht.
Wie läuft das am Donnerstag ab?
Zivilverfahren werden laut Adolphsen grundsätzlich am Wohnort der Beklagten oder am Ort der unerlaubten Handlung, in diesem Fall der Tötung, verhandelt. Das Verfahren findet am Donnerstag am Landgericht Koblenz statt.
Zunächst soll es um 14.00 Uhr eine Güteverhandlung geben. Anschliessend gibt es direkt den mündlichen Termin.
Die Öffentlichkeit soll laut Gericht für die Vernehmung der Beklagten ausgeschlossen werden. Ausserdem werde es eine sogenannte Videoverhandlung geben.
«Die Prozessbeteiligten haben daher die Möglichkeit, sich digital zuzuschalten und werden voraussichtlich nicht persönlich vor Ort erscheinen», hiess es.