Der todkranke Holocaustleugner Horst Mahler bleibt in Deutschland in Haft. Ein Antrag zur Haftunterbrechung sei abgelehnt worden.
Horst Mahler sitzt vor Prozessbeginn im Budapester Stadtgericht.
Horst Mahler sitzt vor Prozessbeginn im Budapester Stadtgericht. - dpa
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Das Wichtigste in Kürze

  • Horst Mahler bleibt in Haft.
  • Der Holocaustleugner ist schwerkrank, sein Antrag für einen Unterbruch wurde abgelehnt.

Der todkranke Holocaustleugner Horst Mahler bleibt in Deutschland in Haft. Ein Antrag zur Haftunterbrechung sei abgelehnt worden, erklärte seine Tochter heute Freitag auf Anfrage.

«Mein Vater hat seine letzte Wegstrecke begonnen», ergänzte sie. Der Bescheid sei am Donnerstag eingegangen. Nach Informationen der Nachrichtenagentur dpa wurde der Antrag von der Staatsanwaltschaft München II unter anderem deswegen abgelehnt, weil der 82-Jährige eine notwendige medizinische Behandlung verweigert habe.

Zudem stünden einer Haftunterbrechung öffentliche Sicherheitsinteressen entgegen. «Aufgrund der Erheblichkeit der abgeurteilten Taten und des bisherigen Verhaltens des Verurteilten während der Haft und der 2015 erfolgten Haftunterbrechung lässt sich nicht mit der erforderlichen Sicherheit ausschliessen, dass weitere Straftaten begangen werden», heisst es in dem Ablehnungsbescheid, welcher der dpa vorliegt.

Auch eine erneute Flucht sei nicht auszuschliessen. Nach einer früheren Haftunterbrechung war Mahler 2017 nach Ungarn geflohen und hatte dort vergeblich Asyl beantragt. Nach seiner Auslieferung kam er wieder ins Gefängnis von Brandenburg an der Havel.

Die «Märkische Allgemeine» hatte heute Freitag berichtet, dass Mahler von der Brandenburger Justiz eine Haftpause beantragt habe. Dies wollte das Justizministerium zunächst nicht bestätigen. Auch die Münchner Staatsanwaltschaft äusserte sich nicht.

Mahler, einst Mitbegründer der linksextremistischen Rote Armee Fraktion (RAF), wandte sich später dem Rechtsextremismus zu. Seit 2009 verbüsst er eine Gesamtstrafe von zehn Jahren und zwei Monaten wegen Volksverhetzung und Leugnung des Holocaust. Die Strafe wäre im Oktober 2020 verbüsst.

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