Karlsruhe erklärt Bremer Atomtransportverbot für nichtig

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Deutschland,

Mit Atommüll wollte Bremen nichts zu tun haben. Das Land sperrte seine Häfen für Kernbrennstoffe. Nun hat das Bundesverfassungsgericht klargestellt, wer in dieser Frage das alleinige Sagen hat.

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Foto: Uli Deck/dpa
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Foto: Uli Deck/dpa - dpa-infocom GmbH

Das Wichtigste in Kürze

  • Das umstrittene Verbot des Landes Bremen, Atomtransporte über seine Häfen abzuwickeln, ist mit dem Grundgesetz unvereinbar und nichtig.

Das Bundesverfassungsgericht teilte am Dienstag in Karlsruhe mit, der Freien Hansestadt fehle die Gesetzgebungskompetenz für ein solches Umschlagverbots (Az. 2 BvL 2/15). So etwas könne für die friedliche Nutzung der Kernenergie allein der Bund machen. Daran ändere nichts, dass der Senat allgemein oder im Einzelfall Ausnahmen zulassen kann.

In Bremen wurde die Entscheidung bedauert. «Nach wie vor sehen wir es kritisch, dass unsere Häfen eine Drehscheibe für internationale Atomtransporte sind», sagte Umweltsenatorin Maike Schaefer (Grüne). «Schliesslich ist Atomkraft eine Risikotechnologie von gestern, der Transport der Kernbrennstoffe birgt ebenfalls Risiken.» Das Hafenbetriebsgesetz des kleinsten Bundeslandes werde nach der Entscheidung geändert, sagte Häfensenatorin Claudia Schilling (SPD).

Die Bremische Bürgerschaft hatte sich im November 2010 - also noch vor der Nuklearkatastrophe von Fukushima und dem später beschlossenen Atomausstieg in Deutschland - für ein Verbot des Transports von Kernbrennstoffen ausgesprochen. Die damals rot-grüne Bremer Regierung sperrte die Häfen 2012 über das Hafenbetriebsgesetz für den Umschlag solchen Materials. So sollte Druck auf den Bund gemacht werden.

Ein Brennelemente-Hersteller aus Lingen, ein Atomtransportunternehmen aus Hanau und eine Firma für nukleare Entsorgung aus Essen klagten aber auf Ausnahmegenehmigungen vom Stopp des Be-, Ent- und Umladens. Auch das Verwaltungsgericht Bremen hegte Zweifel an der Verfassungsmässigkeit des Landesgesetzes; es rief im Juli 2015 das höchste deutsche Gericht in Karlsruhe an. Dabei ging es um die Frage, ob die Bremer Regelung gegen das Prinzip der Bundestreue verstösst.

Der Zweite Senat unter Vorsitz der Seerechtsexpertin Doris König verwies in seinem jetzt veröffentlichten Beschluss vom 7. Dezember auf Artikel 73 des Grundgesetzes. Demnach hat der Bund die ausschliessliche Gesetzgebung unter anderem über die Erzeugung und Nutzung der Kernenergie zu friedlichen Zwecken. Das umfasse auch Regelungen zu Transport und Umschlag von Kernbrennstoffen, hiess es.

«Die CDU war von Anfang an der Überzeugung, dass das Prinzip des Universalhafens in Bremen nicht zur parteipolitischen Propaganda missbraucht werden darf», kommentierte der CDU-Bundestagsabgeordnete Thomas Röwekamp aus Bremen. In der Region hatte es zuletzt im November 2020 Proteste gegen die Rückkehr von deutschem Atommüll aus Grossbritannien gegeben. Diese Castor-Behälter wurden aber nicht in Bremer Häfen, sondern in Nordenham (Niedersachsen) ausgeladen.

Der Umgang mit Atomtransporten ist in Deutschland seit jeher umstritten. Demonstrationen gegen Castor-Transporte sind nur ein Beispiel. In Hamburg wiederum erklärten sich mehrere Hafenunternehmen freiwillig bereit, keine Atombrennstoffe mehr im Hamburger Hafen umzuschlagen. SPD und Grüne in der Regierungskoalition dort hatten sich für diesen Weg entschieden - und gegen ein Verbot.

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