Kannibale von Rotenburg bleibt in Haft
Das Töten und anschliessende Verspeisen eines Menschen brachte Armin M. eine lebenslange Haftstrafe ein. Vorläufig wird er diese auch noch absitzen.

Das Wichtigste in Kürze
- Der als «Kannibale von Rotenburg» bekannt gewordene Armin M. bleibt weiterhin in Haft.
- Der Antrag, seine Strafe nach 15 Jahren zur Bewährung auszusetzen, wurde abgelehnt.
Der als «Kannibale von Rotenburg» bekannt gewordene Armin M. bleibt weiterhin in Haft. Der Antrag, seine Strafe nach 15 Jahren zur Bewährung auszusetzen, wurde abgelehnt, wie das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (D) heute Freitag mitteilte.
Das Landgericht Kassel (D) hatte die Aussetzung bereits abgelehnt. Dagegen legte M. Beschwerde am Oberlandesgericht Frankfurt ein. M. könne «gegenwärtig keine günstige Prognose gestellt werden», teilte das Oberlandesgericht in seiner Begründung mit.
M. wurde 2006 zu einer lebenslangen Haft verurteilt, weil er 2001 einen damals 43-Jährigen tötete, zerstückelte und Teile seiner Leiche ass. Die Tat geschah auf Wunsch des Opfers. M. tötete sein Opfer nach Ansicht des Gerichts zur Befriedigung des Geschlechtstriebs und zur Störung der Totenruhe. Das Gericht damals stellte jedoch keine besondere Schwere der Schuld fest, so dass M. die Möglichkeit blieb, den Rest seiner Haftstrafe nach 15 Jahren zur Bewährung auszusetzen.












