Kabinett bringt Pflegereform auf den Weg

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Deutschland,

Pflegebedürftige in Deutschland sollen künftig weniger zuzahlen müssen. Zudem hat das Kabinett auch Massnahmen gegen Medikamentenengpässe beschlossen.

Geht es nach der Bundesregierung, sollen Pflegebedürftige zu Hause und im Heim finanzielle Verbesserungen erhalten.
Geht es nach der Bundesregierung, sollen Pflegebedürftige zu Hause und im Heim finanzielle Verbesserungen erhalten. - Sebastian Gollnow/dpa

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Bundeskabinett hat eine Pflegereform auf den Weg gebracht.

Die Gesetzespläne von Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) zielen auf Entlastungen für Pflegebedürftige von immer höheren Zuzahlungen und auf eine finanzielle Absicherung der Pflegeversicherung. Dafür soll der allgemeine Pflegebeitrag zum 1. Juli um 0,35 Punkte angehoben werden. Jetzt liegt er bei 3,05 Prozent und für Menschen ohne Kinder bei 3,4 Prozent.

Kommen sollen auch Änderungen je nach Zahl der Kinder. Pflegebedürftige zu Hause und im Heim sollen Anfang 2024 finanzielle Verbesserungen erhalten.

Lauterbach sagte, die Pflegebedürftigen hätten volle Solidarität verdient. «Da die Kosten von guter Pflege ständig steigen, darf die Solidargemeinschaft nicht wegschauen und diese höheren Kosten den zu Pflegenden und ihren Angehörigen überlassen.» Gleichzeitig gelte es, die Finanzierung der Pflegeversicherung zu stabilisieren. Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts soll beim Beitrag künftig auch stärker danach unterschieden werden, ob man Kinder hat oder nicht. Grössere Familien mit zwei und mehr Kindern sollen davon profitieren.

Das Kabinett beschloss ausserdem einen Gesetzentwurf für eine stärkere Absicherung von Medikamentenlieferungen. Um Engpässe bei wichtigen Präparaten zu vermeiden, plant Lauterbach neue Preisregeln, die Lieferungen nach Deutschland für Hersteller attraktiver machen sollen. Ausserdem sollen europäische Produzenten generell stärker zum Zuge kommen und Bevorratungen als Sicherheitspuffer geregelt werden. Lieferengpässe gab es zuletzt etwa bei patentfreien Medikamenten wie Fiebersäften für Kinder sowie bei Antibiotika und Krebsmedikamenten.

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