Justiz informiert Sarkozy über Haftantritt
Nach seiner Verurteilung in der Libyen-Affäre wurde Nicolas Sarkozy von der Justiz über Datum und Ort seines Haftantritts informiert.

Die Justiz hat Frankreichs früheren Präsidenten Nicolas Sarkozy nach seiner Verurteilung zu fünf Jahren Gefängnis in der Libyen-Affäre über Datum und Ort seines Haftantritts informiert.
Weder die Staatsanwaltschaft noch Sarkozy oder seine Anwälte machten diese Informationen jedoch zunächst öffentlich. Der Ex-Präsident kehrte nach seinem Termin bei der Justiz in sein Haus im schicken 16. Pariser Arrondissement zurück.
Sarkozy war im Prozess um angebliche Wahlkampfgelder aus Libyen Ende September schuldig gesprochen worden, Teil einer kriminellen Vereinigung gewesen zu sein. Das Gericht ordnete eine vorläufige Vollstreckung des Urteils an.
Dies bedeutet, dass Sarkozy die Haft antreten muss, obwohl er in Berufung gegangen ist. Er hatte die Vorwürfe stets vehement bestritten.
Sarkozy darf Haft ausserhalb des Gefängnisses beantragen
Allerdings kann Sarkozy aufgrund seines Alters unmittelbar nach Haftantritt eine Freilassung unter Auflagen beantragen, um seine Strafe ausserhalb des Gefängnisses zu verbüssen. Eine entsprechende Regelung greift in Frankreich für Häftlinge ab 70 Jahren.
Vermutet wird, dass der Ex-Präsident im Gefängnis La Santé in Paris inhaftiert wird. Dort gibt es einen besonderen Bereich für Häftlinge, die besonders geschützt werden müssen, etwa weil es sich um Prominente handelt.
In der Libyen-Affäre geht es um den Vorwurf, dass für Sarkozys Präsidentschaftswahlkampf 2007 illegal Geld von der Führung des damaligen libyschen Machthabers Muammar Gaddafi geflossen sein soll. Zwar sah das Pariser Strafgericht dafür keine Belege.
Es ging in seiner Urteilsbegründung aber davon aus, dass der Konservative und enge Vertraute auf jeden Fall versucht habe, sich Gelder des libyschen Machthabers zu verschaffen.