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    Insekten in Lebensmitteln: Neue EU-Richtlinie erlaubt Hausgrillen

    Rahel Zürcher
    Rahel Zürcher

    Belgien,

    Durch die neue EU-Verordnung dürfen einige Lebensmittel künftig verarbeitete Insekten enthalten. Auf der Zutatenliste muss dies allerdings angegeben werden.

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    Neu können Insekten gefroren, getrocknet oder als Pulver verwendet werden. - Keystone

    Das Wichtigste in Kürze

    • Die neuen EU-Regeln erlauben Insekten wie Hausgrillen in der Lebensmittelproduktion.
    • Risiken würden höchstens für Allergiker bestehen. Allergiehinweise seien aber Pflicht.
    • Hersteller müssen auf der Verpackung angeben, wenn auch Insekten beinhaltet werden.

    Die neuen EU-Richtlinien erlauben neu Hausgrillen in einigen Lebensmitteln. Die Insekten können jetzt gefroren, getrocknet oder als Pulver verwendet werden. Für Larven des Getreideschimmelkäfers soll dies später auch gelten.

    Ähnliche Normen gelten bereits für Wanderheuschrecken und Larven des Mehlkäfers. Bald dürfen unter anderem Brot, Teigwaren, Suppen, Pizza, Kartoffelerzeugnisse, Fleischzubereitungen, Snacks, Schokoladenerzeugnisse und bierähnliche Getränke Insekten beinhalten.

    Hersteller müssen nach Angaben der EU-Kommission auf der Verpackung angeben, wenn Grillen und Larven in Lebensmitteln verwendet würden. In der Zutatenliste muss der Artname aufgeführt werden.

    Insekten werden bereits oft verwendet

    In vielen Ländern werden die Tiere schon lange verzehrt, sie gelten als sehr proteinreich. Auch zu einer nachhaltigen Ernährung können diese beitragen, sie können verhältnismässig ressourcenschonend gezüchtet werden.

    Höchstens für Allergiker können Risiken vorhanden sein. Die EU-Kommission betont deshalb, entsprechende Allergiehinweise seien Pflicht. Ansonsten gebe es keine Bedenken. Die Lebensmittelsicherheit habe für die Kommission schliesslich oberste Priorität.

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    Seit 2017 sind in der Schweiz Heimchen und weitere Insekten in Lebensmitteln erlaubt. - sda - KEYSTONE/ANTHONY ANEX

    Insekten werden schon länger in der Lebensmittelproduktion verwendet, als bestes Beispiel gilt der Farbstoff E120. Das rote Karmin wird aus Scharlachschildläusen gewonnen und vielseitig eingesetzt.

    Bereits seit 2017 sind in der Schweiz Heimchen, Mehlwürmer im Larvenstadium sowie Europäische Wanderheuschrecken als Nahrungsmittelbestandteil zugelassen.

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