In Deutschland müssen Wehrpflichtige lange Auslandsreisen melden
In Deutschland gilt seit Januar eine neue Regel für wehrpflichtige Männer. Wer länger als drei Monate ins Ausland will, braucht grundsätzlich eine Genehmigung.

Das Wichtigste in Kürze
- Seit dem 1. Januar 2026 gilt in Deutschland ein neues Wehrdienstgesetz.
- Männer zwischen 17 und 45 Jahren müssen längere Auslandsaufenthalte melden.
- Betroffen sind Reisen von mehr als drei Monaten.
Deutschland hat sein Wehrpflichtgesetz verschärft.
Seit dem 1. Januar 2026 müssen Männer zwischen 17 und 45 Jahren längere Auslandsaufenthalte grundsätzlich von der Bundeswehr genehmigen lassen.
Konkret geht es um Reisen oder Aufenthalte von mehr als drei Monaten. Das bestätigte das deutsche Verteidigungsministerium der Nachrichtenagentur dpa. Öffentlich wurde die Änderung bisher kaum diskutiert.
Genehmigung soll meist automatisch gelten
Hintergrund ist das neue Wehrdienst-Modernisierungsgesetz. Dieses sieht unter anderem vor, dass junge Männer ab Jahrgang 2008 wieder verpflichtend gemustert werden.
Ziel ist es, mehr Personal für die Bundeswehr zu gewinnen. Die Truppe soll von zuletzt gut 180'000 Soldatinnen und Soldaten auf 260'000 anwachsen.
Das Ministerium betont aber auch: Solange der Wehrdienst in Deutschland freiwillig bleibt, soll die Genehmigung für längere Auslandsaufenthalte grundsätzlich als erteilt gelten.
Genau hier bleibt die Lage aber unscharf. Noch ist nicht abschliessend geklärt, ob Betroffene aktiv ein Gesuch stellen müssen. Unklar ist auch, ob die Bewilligung faktisch einfach gilt.
Bundeswehr will Überblick im Ernstfall
Die neue Regel soll laut Ministerium vor allem der sogenannten Wehrüberwachung dienen. Die Bundeswehr müsse im Ernstfall wissen, wer sich länger im Ausland aufhält.
Die Genehmigungspflicht gilt demnach nicht nur in einem Spannungs- oder Verteidigungsfall, sondern bereits im normalen Alltag. Rein rechtlich ist die Hürde also schon heute im Gesetz verankert.
Gleichzeitig versucht das Ministerium zu beruhigen. Für Fälle, in denen keine konkrete Dienstleistung zu erwarten sei, müssten entsprechende Gesuche grundsätzlich bewilligt werden.
Regel ist alt, jetzt aber wieder aktuell
Ganz neu ist die Bestimmung offenbar nicht. Laut Verteidigungsministerium galt eine ähnliche Regel bereits im Kalten Krieg.
Damals habe sie aber in der Praxis kaum eine Rolle gespielt. Auch Sanktionen seien bisher nicht vorgesehen.

Trotzdem ist die Signalwirkung deutlich. Millionen Männer in Deutschland sind von der Vorschrift formal betroffen, auch wenn sie vorerst wohl kaum direkte Folgen spüren dürften.
Das Ministerium arbeitet laut dpa derzeit an genaueren Verwaltungsvorschriften. Diese sollen Ausnahmen regeln und unnötige Bürokratie vermeiden.
Situation in der Schweiz
In der Schweiz gibt es bereits seit langem eine allgemeine Wehrpflicht für Männer. Diese beginnt mit dem 18. Geburtstag und dauert bis zum 30. Lebensjahr.
Schweizer Wehrpflichtige müssen Auslandsaufenthalte ebenfalls melden. Die Regelungen sind jedoch seit Jahrzehnten etabliert und bekannt. Anders als in Deutschland gab es keine plötzliche Einführung neuer Bestimmungen.












