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Impfstoff-Streit: Zweites EU-Verfahren gegen Astrazeneca

Keystone-SDA
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Belgien,

Die EU-Kommission führt im Zuge des Impfstoffstreits offiziell ein zweites Gerichtsverfahren gegen Astrazeneca.

Deutschland setzt Impfungen mit Astrazeneca vorsorglich aus
ARCHIV - 09.03.2021, Bayern, Naila: Auf einem Tisch in einer Hausarztpraxis stehen Ampullen mit dem Covid-19 Impfstoff des schwedisch-britischen Pharmakonzerns AstraZeneca. Auch Deutschland setzt Corona-Impfungen mit dem Präparat des Herstellers Astrazeneca vorsorglich aus. Das teilte das Bundesgesundheitsministerium am Montag (15.03.2021) mit und verwies auf eine aktuelle Empfehlung des Paul-Ehrlich-Instituts zu notwendigen weiteren Untersuchungen. Foto: Nicolas Armer/dpa +++ dpa-Bildfunk +++ - dpa

Das Wichtigste in Kürze

  • Die beiden Verfahren dienen laut EU-Kommission dem gleichen Zweck.
  • Die EU wolle die Lieferung der vertraglich zugesagten Impfstoffdosen durchsetzen.

Im Rechtsstreit um Lieferrückstände von Astrazeneca bei Corona-Impfstoff führt die EU-Kommission nun offiziell ein zweites Gerichtsverfahren gegen den britisch-schwedischen Hersteller. Nach dem bereits laufenden Eilverfahren gehe es in einem Hauptsacheverfahren ab 24. September um die genaue rechtliche Prüfung von Vertragspflichten und möglicher Verstösse, teilte ein Kommissionssprecher am Dienstag mit.

Zweck beider Verfahren sei jedoch derselbe: Die EU wolle bei Astrazeneca die Lieferung der vertraglich zugesagten Impfstoffdosen durchsetzen. Konkret gehe es zunächst um 90 Millionen Dosen Corona-Impfstoff: Das Unternehmen habe im ersten Quartal an die EU 30 Millionen Impfdosen geliefert statt der zugesicherten 120 Millionen.

Astrazeneca
ARCHIV - 19.03.2021, Berlin: Ein Fläschchen mit fünf Milliliter Corona-Impfstoff von Astrazeneca steht im Eingangsbereich des Terminal C des ehemaligen Flughafens Tegel im Corona-Impfzentrums auf einem Tisch vor der Verpackung. - dpa

Letztlich seien Zwangsgelder denkbar, sagte der Sprecher. Im Eilverfahren will die Kommission aber zunächst eine einstweilige Anordnung erwirken, die ihre vertraglichen Ansprüche festhält. Darüber wird am 26. Mai vor einem Gericht in Brüssel verhandelt.

Bis Ende Juni insgesamt 300 Millionen Dosen bestellt

Insgesamt hat die EU 300 Millionen Dosen von Astrazeneca bis Ende Juni bestellt. Nach jüngsten Prognosen dürften es bis dahin aber nur 100 Millionen Dosen werden. Astrazeneca hält den Rechtsstreit für unbegründet, weil die Firma die Vertragspflichten anders auslegt als die Kommission.

EU-Industriekommissar Thierry Breton hatte am Wochenende erklärt, man habe den Vertrag mit Astrazeneca nicht über Juni hinaus verlängert. Inzwischen wird der Impfstoff von Astrazeneca in einigen EU-Staaten nur noch eingeschränkt verwendet, weil er in Verbindung mit sehr seltenen Fällen von Hirnthrombosen gebracht wird. Er ist von der EU-Arzneimittelbehörde EMA aber weiter uneingeschränkt freigegeben.

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