Illegales Film-Streaming: Muss Vodafone «kinox.to» sperren?

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    Das Oberlandsgericht München muss darüber entscheiden, ob Vodafone ihr Webangebot sperren muss, weil dort Filme illegal zum Streamen angeboten werden.

    Vodafone steht vor Gericht.
    Vodafone steht vor Gericht. - dpa

    Das Wichtigste in Kürze

    • Der Constantin-Filmverleih klagt gegen Vodafone.
    • Auf der Website wurde ein Film des Verleihs zum illegalen Streamen angeboten.

    Muss der Internet-Provider Vodafone eine komplettes Webangebot sperren, weil dort Filme illegal zum Streamen angeboten werden? Über diese Frage muss am Donnerstag um 9 Uhr das Oberlandesgericht München entscheiden. Vorausgegangen war ein Urteil des Landgerichts München. Die Richter hatten eine einstweilige Verfügung gegen Vodafone für zulässig erklärt.

    Streit mit Constantin-Filmverleih

    Im Streit zwischen dem Constantin-Filmverleih und Vodafone geht es um die sogenannte Störerhaftung. Der Film «Fack Ju Göhte 3» wird auf der Internetseite «kinox.to» illegal zum Streamen angeboten. Auf der Webseite können Nutzer Filme und Serien kostenlos anschauen. Fast alle Angebote dort sind nach Einschätzung des Gerichts illegal.

    Um die einstweilige Verfügung umzusetzen, hat Vodafone eine sogenannte DNS-Umleitung eingerichtet. Die führt dazu, dass Kunden auf die Sperrseite des Unternehmens umgeleitet werden, wenn sie kinox.to in die Adresszeile ihres Browsers eingeben. Eine derartige Netzsperre ist allerdings vergleichsweise leicht zu umgehen.

    Zugang soll gesperrt werden

    Die Firma Constantin hatte zuvor als Inhaber der Filmrechte vergeblich versucht, die Betreiber der populären Webseite zu kontaktieren. Vodafone ermögliche den Zugang zu der Webseite und sei so als Störer für die Urheberrechtsverstösse haftbar zu machen, argumentierte Constantin-Film. Der Filmverleih fordert deswegen, dass Vodafone den Zugang zu «kinox.to» sperren soll.

    Die Neufassung des Telemediengesetzes habe die rechtliche Grundlage nicht verändert, hatten die Richter am Münchner Landgericht erklärt. Der Internet-Provider, der Dritten einen Zugang einer illegalen Streaming-Seite anbietet, könne als Störer auf Unterlassung in Anspruch genommen werden. Vodafone zog gegen die Entscheidung des Landgerichts vor Oberlandsgericht.

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