Ein Sitten-Streit über den deutschen Filmtitel «Fack Ju Göhte» beschäftigt am Montag das Gericht der Europäischen Union. Die Frage: Darf der Filmtitel markenrechtlich geschützt werden?
Elyas M'Barek
Elyas M'Barek vor einem Plakat von «Fack Ju Göhte». - DPA
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Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Sitten-Streit über den deutschen Filmtitel «Fack Ju Göhte» beschäftigt morgen die EU-Justiz.
  • Die Produktionsfirma wollte den Titel bereits 2005 beim europäischen Markenamt schützen lassen.
  • Das Europäische Amt für Geistiges Eigentum lehnte dies damals ab, weil der Name gegen die guten Sitten verstosse.

Ein Sitten-Streit über den deutschen Filmtitel «Fack Ju Göhte» beschäftigt am Montag das Gericht der Europäischen Union. Die Constantin Film Produktion GmbH wollte sich die Rechte an dem Namen schon 2005 beim europäischen Markenamt schützen lassen. Die Behörde - heute das Europäische Amt für Geistiges Eigentum EUIPO - lehnte mit der Begründung ab, «Fack Ju Göhte» verstosse gegen die öffentliche Ordnung und die guten Sitten.

Zwölf Jahre später - und nach einem sensationellen Kinoerfolg von inzwischen drei Episoden in Deutschland - verhandeln die Luxemburger Richter den Fall (ab 15.00 Uhr). Das Gericht kann das Verbot bestätigen, aufheben oder an das EU-Amt im spanischen Alicante zur erneuten Prüfung verweisen. Ein Urteil noch am Montag wird nicht erwartet.

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