Höhepunkt der zweiten Corona-Welle in Frankreich wohl überwunden
Gemäss der französischen Gesundheitsbehörde ist der Höhepunkt der zweiten Corona-Welle überwunden.

Das Wichtigste in Kürze
- Die französische Gesundheitsbehörde glaubt, der Höhepunkt der zweiten Welle sei durch.
- Demnach hätten die Beschränkungen «direkte Wirkung» gezeigt.
Der Höhepunkt der zweiten Corona-Welle in Frankreich ist offenbar überwunden: Das hat die nationale Gesundheitsbehörde Santé publique am Freitag festgestellt. «Selbst wenn alle Werte auf hohem Niveau bleiben, legt ihre Auswertung nahe, dass der epidemische Höhepunkt der zweiten Welle überschritten ist», heisst es in dem Wochenbericht der Behörde.
Die abendlichen Ausgangssperren in Grossstädten wie Paris oder Lyon seit Mitte Oktober und der vor drei Wochen verhängte landesweite Lockdown hätten eine «direkte Wirkung» gehabt, schreibt die Behörde weiter.
Erstmals seit einigen Wochen habe sich die Zahl der Todesfälle «stabilisiert», hiess es. Zuletzt starben demnach innerhalb einer Woche gut 3750 Menschen an oder mit dem neuartigen Coronavirus – das war erstmals seit August ein Rückgang im Vergleich zur Vorwoche. Insgesamt wurden in Frankreich mittlerweile mehr als 47'000 Todesfälle gezählt.
Hospitalisationen auch rückläufig
Zum ersten Mal seit Beginn der zweiten Welle seien auch die Krankenhaus-Einweisungen rückläufig, hiess es weiter. Zuletzt wurden in einer Woche knapp 17'400 Menschen ins Krankenhaus und gut 2700 auf Intensivstationen eingeliefert.

Dennoch will die Regierung vorerst an ihren strikten Massnahmen festhalten. «Die Ausgangsbeschränkungen sind nicht beendet», erklärte Gesundheitsminister Olivier Véran am Donnerstagabend. Die Regierung verweist darauf, dass die Intensivstationen immer noch zu rund 94 Prozent mit Corona-Patienten belegt sind.
Allerdings prüft das Kabinett erste Lockerungen vor Weihnachten. Im Gespräch ist eine teilweise Öffnung der Geschäfte. Viele Franzosen hoffen zudem, ihre Familien zu Weihnachten besuchen zu können. Derzeit sind Reisen weitgehend untersagt, und auch das Verlassen der Wohnung ist nur aus triftigen Gründen erlaubt.