Deutschland: Höchststrafe für vierfachen Feuermord von Solingen

Keystone-SDA
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Deutschland,

Für den vierfachen Feuermord von Solingen in Deutschland ist der 40-jährige Angeklagte schuldig gesprochen und zur Höchststrafe verurteilt worden.

Wuppertaler Landgericht
Das Landgericht Wuppertal verurteilte den Solinger zu lebenslanger Haft mit anschliessender Verwahrung und stellte die besondere Schwere der Schuld fest. Hinterbliebene erhalten Entschädigungen. (Archivbild) - dpa

Das Wuppertaler Landgericht (Nordrhein-Westfalen, Deutschland) verhängte lebenslange Haft mit anschliessender Sicherungsverwahrung gegen den Solinger. Zudem stellte es die besondere Schwere der Schuld fest. Den Überlebenden und Hinterbliebenen sprach das Gericht zwischen 2.000 und 20.000 Euro (1.862 bis 18.616 Franken) zu.

Bei dem tödlichen Feuer am 25. März 2024 war in Solingen eine bulgarische Familie im Dachgeschoss gestorben – die 28 und 29 Jahre alten Eltern und ihre beiden Töchter im Alter von drei Jahren sowie wenigen Monaten.

Mehrere Menschen wurden bei verzweifelten Sprüngen aus dem brennenden Haus schwer verletzt. Der Angeklagte wohnte selbst früher im Hinterhaus des Brandhauses. Nach einem Streit mit seiner Vermieterin musste er ausziehen.

Der Staatsanwalt hatte bereits am Montag die Höchststrafe beantragt. Mehrere Nebenkläger schlossen sich dem an. Der drogenabhängige, arbeitslose Deutsche hatte den vierfachen Mord, weitere Brandstiftungen in Wohnhäusern und eine Macheten-Attacke auf einen langjährigen Freund gestanden.

In seinem Schlusswort sagte Daniel S.: «Durch mein Handeln habe ich unvorstellbares Leid verursacht. Ich bin dafür verantwortlich, dass Angehörige ihre Liebsten verloren haben. Ich kann die Zeit leider nicht zurückdrehen, sondern nur sagen, dass es mir aufrichtig leidtut.»

Trotz des raschen Geständnisses kamen im Prozess immer wieder neue Details ans Licht. Die Polizei musste umfangreich nachermitteln.

Zweifel am behaupteten Motiv

Vor allem die Zweifel am behaupteten Motiv des 40-Jährigen nahmen im Prozessverlauf zu. Nebenklage-Vertreterin Seda Başay-Yıldız brachte in den vergangenen Monaten durch eigene Recherchen einiges ans Licht, das auf eine rechte Gesinnung des Angeklagten deutete: einschlägige Suchen bei Youtube und Google, ein Zettel mit einem rassistischen Gedicht in einer vom Angeklagten genutzten Garage, ein rassistischer Chat mit seiner Freundin und 166 rechtsextreme Dateien auf einer Festplatte, von denen nicht klar ist, wem sie zuzurechnen sind.

In einer leerstehenden Wohnung des Hauses, in dem der Angeklagte wohnte, wurde Literatur über NS-Grössen gefunden. Für die Staatsanwaltschaft sind das «Spekulationen ohne echten Beweiswert», schliesslich seien in der Garage etwa auch Materialien der eher links zu verortenden Satirepartei «Die Partei» entdeckt worden.

Das digitale Leben des Angeklagten sei zehn Jahre rückwirkend durchleuchtet worden, ohne Kontakte zu rechten Gruppen oder Hinweise auf eine stille Radikalisierung zu entdecken, hatte Staatsanwalt Christopher Bona betont. Die Treffer mit rechten Inhalten lägen im Promillebereich.

Der Mann mit dem Rucksack

Aufnahmen aus Überwachungskameras hatten die Ermittler auf die Spur des 40-Jährigen gebracht: Sie hatten den früheren Mieter in der Brandnacht gleich mehrmals in der Nähe des Brandhauses mit Rucksack aufgezeichnet – als einzigen in der fraglichen Zeit.

Die Ermittler hatten bereits einen Durchsuchungsbeschluss für seine Wohnung beantragt, als sich in Solingen am 8. April 2024 ein weiteres unheimliches Verbrechen ereignete: Mit einer Machete und wuchtigen Hieben hackte der Deutsche auf den Kopf eines Freundes ein. Das Opfer überlebte lebensgefährlich verletzt.

Im Keller des Arbeitslosen fanden die Ermittler dann ein Arsenal aus Brandbeschleunigern und Utensilien für Zünder. Die Anklage legt Daniel S. auch noch zwei ältere Brandstiftungen zur Last – im November 2022 und im Februar 2024. In beiden Fällen hielten sich zur jeweiligen Tatzeit Menschen in den Wohnhäusern auf.

Zwei weitere Taten?

Während des Prozesses geriet Daniel S. sogar noch für zwei weitere Brandstiftungen in Verdacht, die nicht Teil der Anklage sind. So soll er nach einem Streit mit einem marokkanischen Nachbarn im Wohnhaus seiner Freundin in Wuppertal Feuer gelegt haben, kurz nachdem diese ausgezogen war. Auch das Auto einer Ex-Freundin wurde Ziel eines Brandanschlags.

Die Ermittlungen zum Feuer im Wuppertaler Wohnhaus waren mit der vermeintlichen Brandursache «technischer Defekt» schnell eingestellt worden, obwohl an zwei Stellen im Haus gleichzeitig Feuer ausgebrochen war. Inzwischen geht ein Gutachter von einem Brandanschlag aus. Gegen Daniel S. wird deswegen inzwischen gesondert ermittelt.

Kommentare

User #5989 (nicht angemeldet)

Unsere Richter sollten sich bei den Deutschen ein Beispiel holen. Unsere Wischiwaschi Justiz gegen jene die Todesfälle verursachen und im Gegensatz ihre sture Härte bei kleineren Verkehrsvergehen kann die Bevölkerung nicht mehr verstehen

User #2452 (nicht angemeldet)

Ich wüsste eine viel günstigere Lösung.

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