Kleingewerbetreibende sollen ab September 2023 keinen Antrag auf eine Förderung für den Kauf eines Elektroautos mehr stellen können.
Elektroauto beim Laden
Elektroauto beim Laden - AFP

Das Wichtigste in Kürze

  • Gemeinnützige Organisationen sollen hingegen antragsberechtigt bleiben.
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«Nach unserem Vorschlag für die novellierte Förderrichtlinie wären ab 1.9.2023 nur noch Privatpersonen und gemeinnützige Organisationen antragsberechtigt», erklärte am Donnerstag eine Sprecherin des Bundeswirtschaftsministeriums auf Anfrage. Der entsprechende Entwurf der Förderrichtlinie wurde nun in die Ressortabstimmung gegeben.

Gemeinnützige Organisationen sollen hingegen auch nach dem 1. September 2023 noch eine Förderung für den Kauf eines rein batteriebetriebenen Elektroautos beantragen können, erklärte das Wirtschaftsministerium. «Gemeinnützige Organisationen erfüllen eine wichtige gesamtgesellschaftliche Rolle - insbesondere auch beim Klimaschutz», erklärte Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne).

Die Bundesregierung hatte sich Ende Juli grundsätzlich auf eine Reduzierung der Förderung von Elektroautos geeinigt. Es gehe darum, «mit den Mitteln, die uns zur Verfügung stehen, grösstmögliche Effekte zu erzielen und diejenigen beim Umstieg auf E-Mobilität zu unterstützen, die diese Förderung am nötigsten brauchen», erklärte Habeck. Teil der Einigung war auch ein Förderende für Plug-In-Hybride ab dem Jahreswechsel.

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