Österreich will im Februar die Impfpflicht einführen. Wer die Corona-Impfung verweigert, muss mit hohen Geldstrafen rechnen.
Corona-Impfung in Wien im September
Corona-Impfung in Wien im September - AFP
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Das Wichtigste in Kürze

  • Der vorgestellte Gesetzesentwurf sieht Geldstrafen vor.
  • In einem verkürzten Verfahren wären es 600 Euro, in einem ordentlichen bis zu 3600 Euro.

Wer sich in Österreich nicht gegen das Coronavirus impfen lässt, muss ab Februar 2022 mit hohen Geldstrafen rechnen. Der am Donnerstag in Wien vorgestellte Gesetzentwurf sieht Geldstrafen von 600 Euro in einem verkürzten Verfahren und von bis zu 3600 Euro in einem ordentlichen Verfahren vor. Betroffene könnten sich aber aus der Strafe herausimpfen, sagte Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP).

Das gelte dann als «tätige Reue». «Wenn ein Nachweis vorliegt, wird das Verfahren eingestellt», sagte Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne). Ausnahmen von der Impfpflicht werde es geben für Kinder unter 14 Jahren, für Schwangere, für Genesene bis zu 180 Tage nach der Covid-Erkrankung und für Menschen mit einem ärztlichen Attest.

Weit mehr als eine Million Menschen seien in Österreich weiterhin nicht geimpft, sagte Edtstadler. «Das ist zu viel.» Alle drei Monate werde das Melderegister mit dem Impfregister abgeglichen und gegebenenfalls ein Verfahren eingeleitet. Österreich hat knapp neun Millionen Einwohner.

Vier von fünf Parlamentsparteien unterstützen Impfpflicht

Die Impfpflicht werde von vier der fünf Parlamentsparteien getragen, so Edtstadler. So unterstützten auch die Oppositionsparteien SPÖ und die liberalen Neos das Vorhaben. Eine Impfpflicht sei immer die «Ultima ratio», betonte die Neos-Chefin Beate Meinl-Reisinger. Jetzt gelte es, nicht auf die Versäumnisse der Regierung zu schauen, sondern ausschliesslich nach vorne. «Es wird ein klares politisches Signal gesendet, dass es als Bürgerpflicht gesehen wird», sagte die Neos-Chefin weiter.

Die Impfquote liegt in Österreich aktuell bei etwa 68 Prozent. Das Gesetz soll zunächst zwei Jahre gelten. Eine Impfquote, bei deren Erreichen die Impflicht wieder abgeschafft wird, wurde laut Mückstein nicht festgelegt. Die Aufklärung zum Nutzen des Impfens soll gerade noch vor Inkraftreten des Gesetzes noch einmal verstärkt werden.

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