Italien muss vier tunesische Flüchtlinge wegen ihrer Behandlung auf der Insel Lampedusa entschädigen. Das hat das EU-Gericht für Menschenrechte beschlossen.
ARCHIV - Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Strassburg. Foto: Violetta Kuhn/dpa
ARCHIV - Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Strassburg. Foto: Violetta Kuhn/dpa - sda - Keystone/dpa/Heise Kuhn
Ad

Das Wichtigste in Kürze

  • Das EU-Gericht für Menschenrechte hat Italien zur Zahlung von Entschädigungen verurteilt.
  • Diese gehen an vier Tunesier, die auf Lampedusa schlechten Bedingungen ausgesetzt waren.
  • Jeder von ihnen soll 12'500 Euro erhalten.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat Italien im Zusammenhang mit der Behandlung von tunesischen Flüchtlingen auf Lampedusa verurteilt. Italien habe unter anderem gegen das Verbot unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung verstossen, teilten die Richter am Donnerstag in Strassburg mit.

Die vier Kläger hatten 2017 Tunesien verlassen und gerieten im Mittelmeer in Seenot. Sie wurden von der italienischen Küstenwache aufgegriffen, nach Lampedusa gebracht und von dort nach Tunesien zurückgeschickt.

Unzureichende Bedingungen auf Lampedusa

Die Bedingungen auf Lampedusa waren nach Ansicht des EGMR unzureichend. Die Menschen seien quasi inhaftiert worden, ohne behördliche Anordnung oder zeitliche Begrenzung.

Lampedusa
Minderjährige Flüchtlinge gehen auf Lampedusa an Land - AFP

Ausserdem sei ihre individuelle Situation nicht geklärt worden, bevor Einreiseverbote verhängt worden seien. Das sei faktisch einer verbotenen kollektiven Ausweisung gleichgekommen, so die Richter. Italien muss nun jedem Kläger insgesamt 12'500 Euro zahlen.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte mit Sitz im französischen Strassburg gehört zum Europarat und ist von der EU unabhängig. Europarat und Gerichtshof setzen sich für den Schutz der Menschenrechte in den 46 Mitgliedstaaten ein.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

MenschenrechteEuroparatEuroEUGericht