Wegen der Entführung eines Öltankers vor der Küste von Somalia verurteilte ein Gericht in Deutschland einen Seepiraten zu sieben Jahren Haft.
Dieses Foto eines britischen Passagiers der Seabourn Spirit sitzen mehrere bewaffnete Männer in einem neben dem Kreuzfahrtschiff herfahrenden Boot in somalischen Gewässern.
Dieses Foto eines britischen Passagiers der Seabourn Spirit sitzen mehrere bewaffnete Männer in einem neben dem Kreuzfahrtschiff herfahrenden Boot in somalischen Gewässern. - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Ein somalischer Pirat wurde von einem deutschen Gericht zu sieben Jahren Haft verurteilt.
  • Er war einer der Anführer einer Gruppe die 2013 ein Schiff enterten.

Das Landgericht Zweibrücken (D) verhängte die Strafe gegen eine 35-jährigen, somalischen Seepiraten heute Montag unter anderem wegen eines Angriffs auf den Seeverkehr und erpresserischen Menschenraubes, wie ein Sprecher berichtete. Die Staatsanwaltschaft hatte acht Jahre Gefängnis gefordert, die Verteidigung hielt eine Haftstrafe von maximal sechs Jahren für ausreichend.

Der Mann war später als Asylbewerber nach Deutschland gekommen und aufgrund seiner Fingerabdrücke als möglicher Mittäter an der Schiffsentführung im Mai 2012 identifiziert worden. Damals hatten mit Panzerfäusten bewaffnete Piraten den griechischen Öltanker an der Küste vor dem ostafrikanischen Land in ihre Gewalt gebracht.

Sie entführten die Besatzung und hielten diese gefangen, bis die Reederei im März 2013 Lösegeld zahlte. Laut Anklage gehörte der nun verurteilte Mann zur Führungsebene der Piraten und erhielt rund
100'000 Franken von dem Lösegeld.

Auch wenn Somalia der Tatort war, konnte der Fall in Deutschland strafrechtlich verfolgt werden. Das gilt für schwere Verbrechen, die sich gegen das Völkerrecht richten oder gegen international
geschützte Rechtsgüter. Dazu zählt unter anderem auch Seepiraterie.

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