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Gericht verurteilt 39-Jährigen wegen Totschlags in Jestetten (D)

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Deutschland,

Wegen des Totschlags eines 31-jährigen Schweizers in Jestetten (D) wurde ein Mann aus Lettland (39) zu einer 13-jährigen Haftstrafe verurteilt.

Das Landgericht Waldshut-Tiengen hat einen 39-jährigen Letten am Donnerstag wegen Totschlags verurteilt. (Archivbild)
Das Landgericht Waldshut-Tiengen hat einen 39-jährigen Letten am Donnerstag wegen Totschlags verurteilt. (Archivbild) - sda - KEYSTONE/MICHAEL BUHOLZER

Das Wichtigste in Kürze

  • Urteil im Mordfall von Jerstetten (D).
  • Ein 39-jähriger Lette wurde wegen Totschlags zu 13 Jahren haft verurteilt.
  • Das Opfer war ein 31-jähriger Schweizer aus dem Kanton St. Gallen.

Weil er einen Schweizer Camper am Rheinufer in Jestetten im äussersten Süden Baden-Württembergs mit einem Holzscheit tötete, ist ein 39-jähriger Mann zu einer Haftstrafe von 13 Jahren verurteilt worden. Wie das Landgericht Waldshut-Tiengen am Donnerstag mitteilte, brachte er sein Opfer mit mindestens sechs massiven Schlägen auf den Schädel zu Tode. Es handele sich um eine «verstörende Tat», sagte der Vorsitzende Richter Martin Hauser.

Den Ermittlungen zufolge hatte sich der 31-jährige Schweizer Anfang Juni am Flussufer eine Lagerstätte mit Hängematte eingerichtet. Passanten entdeckten nach der Bluttat die Leiche.

Angeklagter gestand Tat

Der aus Lettland stammende Angeklagte hatte in einer von seinem Verteidiger im Prozess verlesenen Erklärung gestanden, den Mann getötet zu haben. Das Motiv war aber nicht deutlich geworden. Wie das Gericht nun mitteilte, belegten auch die polizeilichen Ermittlungen die Tatschuld des 39-Jährigen. Deutsche und Schweizer Ermittler hätten in dem Fall gut zusammengearbeitet.

Das Gericht blieb mit dem Urteil unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die eine Haftstrafe von 14 Jahren gefordert hatte. Der Mann wurde wegen Totschlags verurteilt – sogenannte Mordmerkmale wie beispielsweise Habgier oder Heimtücke stellte die Kammer nicht fest. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, es kann angefochten werden. Zuständiges Revisionsgericht ist der Bundesgerichtshof, wie das Gericht mitteilte.

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