Gericht stärkt Bewohnern von Senioren-WGs den Rücken

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Deutschland,

Viele Menschen leben in Senioren-WGs. Eine Krankenkasse möchte einen Teil der Pflegekosten für die Bewohner nicht mehr übernehmen. Experten fürchten um die Zukunft dieser Wohnform.

Eine Krankenkasse möchte einen Teil der Pflegekosten für die Bewohner nicht mehr übernehmen. Experten fürchten um die Zukunft dieser Wohnform. Foto: Ina Fassbender/dpa
Eine Krankenkasse möchte einen Teil der Pflegekosten für die Bewohner nicht mehr übernehmen. Experten fürchten um die Zukunft dieser Wohnform. Foto: Ina Fassbender/dpa - dpa-infocom GmbH

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Landessozialgericht (LSG) München hat Bewohnern von sogenannten Senioren-WGs in Bayern den Rücken gestärkt.

Im Streit mit der AOK Bayern um die Übernahme der Kosten für einfache medizinische Behandlungspflege in Wohngemeinschaften wies das Gericht die Berufung der Kasse in drei Fällen zurück. Bewohner von Senioren-WGs hatten zuvor gegen die Entscheidung der Kasse geklagt, diese Kosten nicht mehr zu erstatten.

Darunter fallen etwa die Medikamentengabe oder das Anziehen von Kompressionsstrümpfen. Die Richter am LSG folgten wie die Vorinstanz der Argumentation der AOK Bayern nicht und verklagten die Kasse zur Zahlung der Kosten. Sie liessen eine Revision zum Bundessozialgericht in allen drei Fällen zu.

Die Anwältin Christiane Höge von der Kanzlei Leschnig & Coll. in Würzburg vertrat die Kläger in allen drei Fällen. Sie begrüsse das Urteil, sagte sie unmittelbar nach der Verhandlung. Dies bringe Klarheit in der Kostenfrage für ihre Mandanten. Zudem sei es positiv, dass die Richter eine Revision in allen drei Fällen zugelassen hätten. Dies biete die Möglichkeit, die zugrundeliegende Frage in vielfältiger Weise zu prüfen und so grundlegend zu mehr Rechtssicherheit für Senioren-WGs zu sorgen.

Die Entscheidung darüber, ob es eine Revision am Bundessozialgericht geben wird, liegt bei der AOK Bayern. Die Vertreterin der AOK wollte dazu zunächst keine Angaben machen. Sie hatte jedoch während der Verhandlung zu erkennen gegeben, dass die Krankenkasse eine bundesweit einheitliche Rechtssprechung anstrebe. Unabhängig von der Streitfrage hatte die AOK bereits zuvor angekündigt, die strittigen Kosten vorerst weiter zu übernehmen.

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